Verrechnung Finanzamt?
Durch meine Selbständigkeit ist beim Finanzamt ein Betrag offen. Mit dem Finanzamt wurde eine Ratenzahlung vereinbart. Darf dann das Finanzamt trotzdem mit der Einkommensteuer verrechnen ohne das es eine Abtrittserklärung gibt?
2 Antworten
Wenn du einen Stundungsbescheid erhalten hast darf das Finanzamt nicht verrechnen.
Ansonsten schon.
Eine Abtrittserklärung braucht es eh nicht, hier bist du der einzige Schuldner.
z.B. hier nachlesbar:
Aha, Du kennst Dich aus - ist heute schon der 1. April ?
Wieviele solche "Bescheide" hast Du schon verfasst?
Da Du Dich ja so gut auskennst, wirst Du wohl auch den Unterschied zwischen Bescheid und Verfügung (in Steuersachen) kennen. Ein Bescheid enthält eine Rechtsbehelferklärung - die Stundung keine.
correct, was du in deiner Akte abheftest heißt Verfügung und enthält keine Rechtsbehelfsbelehrung.
Was der Stpfl. bekommt ist ein Bescheid und enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung.
Ich vermute mal, dass ich aufgrund meines Lebensalters mehr Bescheide verfasst habe als du, also spare dir bitte solche oberlehrerhaften Belehrungen.
Eine Abtretung (Abtritt ist gaaanz was anderes)?
Die hat doch mit Deinen Steuerschulden nichts zu tun.
Abtreten könntest Du ein Guthaben z.B. an den Steuerberater oder sonstwen.
Du hast aber kein Guthaben - also wird aufgerechnet.
Einen Stundungsbescheid gibt es nicht - das Ding heisst Stundungsverfügung.
Aber egal - natürlich darf aufgerechnet werden - wie kann man auf eine andere Idee kommen?!