Meldung beim Finanzamt vergessen und wann notwendig?
Hallo Leute, ich habe eine kurze Frage: ich bin Studentin und habe letztes Jahr (2016) Einnahmen aus heilberuflicher Tätigkeit (Honorarbasis) bekommen - insgesamt waren das nur 1600€! - so habe ich fälschlicherweise gedacht, müsste ich mich auch nicht beim Finanzamt anmelden.
Dieses Jahr komme ich vermutlich "knapp" über den Freibetrag und wollte mich nun auch anmelden beim Finanzamt. Allerdings bin ich unsicher, inwiefern ich das letzte Jahr auch noch angeben soll? - und zweite Frage: "Reicht" es, wenn ich meine Anmeldung dann mit der Steuererklärung nächstes Jahr mache oder muss ich mich dieses Jahr schon melden? Fragen über Fragen...sry für die Unwissenheit...
4 Antworten
Danke für die Antworten. Dann werde ich heute die Unterlagen fertig machen. Eine letzte Frage noch: muss ich den Unterhalt meiner Eltern auch versteuern (Leibl. Vater + Stiefvater?)
muss ich den Unterhalt meiner Eltern auch versteuern
Nein, Unterhalt ist Privatsache und bis auf eine Ausnahme nicht steuerwirksam.
Und das ist auch ganz logisch so, denn wie wollte man auch den Wert der größeren Wohnung, der Nahrung, Kleidung und und und bei den Kindern bemessen, die bei ihren Eltern leben und daher ihren Unterhalt nicht in Geld, sondern in Naturalien erhalten?
Auf der anderen Seite müsste der Unterhaltspflichtige den gezahlten Unterhalt dann ja von der Steuer absetzen können, was uns erstens wieder zur Bewertungsfrage führt bei zusammenlebenden Familienmitgliedern und zweitens das Steueraufkommen des Staates beschädigen würde.
Denn die meisten Kinder erhalten außer dem Unterhalt ja höchstens noch ein Taschengeld (das aber ebenfalls Unterhalt ist) und würden also auch mit Unterhalt keine Steuern zahlen, während die Eltern immerhin soviel verdienen, dass sie davon Unterhalt leisten können und demzufolge aus dem Unterhalt eine Steuererstattung entstehen würde.
Du siehst, es geht aus mehreren Gründen nicht, Unterhalt steuerpflichtig zu machen.
Die Ausnahme ist der nacheheliche Ehegattenunterhalt. Dort ist es tatsächlich so, dass der empfangende Exgatte den Unterhalt versteuert, während der Gebende ihn von der Steuer abzieht.
Für die Einkommensteuer gilt § 56 EStDV mit der Folge, dass eine Steuererklärung nicht abzugeben ist, da der Grundfreibetrag nicht überschritten wird. Anderer Tatbestände, die zu einer Erklärungspflicht führen, sind nicht erkennbar und wurden auch nicht vorgetragen.
Für die Umsatzsteuer gilt zwar theoretisch eine Erklärunbgspflicht. Nachdem du allerdings augenscheinlich als Kleinunternehmerin aufgetreten bist, wird das Finanzamt hier praktisch von von einer Steuererklärung absehen. Zu prüfen wäre ohnehin, ob die Unternehmeeigenschaft überhaupt vorlag.
Andere Steuerarten kann ich hier nicht erkennen.
Danke für die schnelle Rückmeldung. Genau, ich meinte den Grundfreibetrag von 8820. - und genau: ich hatte es verdattelt, den Fragebogen abzugeben - und meine Frage war: kann ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit der Steuererklärung 2018 einreichen oder sollte ich mich jetzt schon melden?
Wozu? Wenn sie keine Steuererklärungen abgeben muss, wozu dann der Fragebogen?
Dieses Jahr komme ich vermutlich "knapp" über den Freibetrag
Was für ein Freibetrag? Meinst Du den Grundfreibetrag von 8.820,- Euro?
Der bezieht sich auf das zuversteuernde Einkommen. Nicht auf Deine Einnahmen.
Von Deinen Einnahmen gehen die Betriebsausgaben runter. Dann noch Deine Beträge zur Krakenkasse als Vorsorgeaufwendungen.
Also erstmal nachrechnen, bevor Du dazu kommst Dir Sorgen zu machen.
Abwarten bis das Finanzamt sich meldet. Eigentlich hättest Du doch aber vor Beginn der Tätigkeit den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" abgeben müssen.
Den Fragebogen unverzüglich einreichen! Denn möglicherweise wird Dir eine Steuernummer zugeteilt - diese benötigst Du falls Du eine Einkommenssteuererklärung abgeben mußt.