Finazamt?
Frage habe Lohnsteuer für das Jahr 2016/2017 gemacht und muß 2500€ nachzahlen
nun wollen die von mir das ich auch 20014/2015 machen soll ist das Rechtlich?????
6 Antworten
Wenn Du nachzahlen musstest wird es dafür einen Grund geben.
Eine Nachzahlung ist bei Personen, die nur Arbeitseinkünfte haben ziemlich selten.
Zusatzeinkünfte? Zeitweilig Krankengeld, Arbeitslosengeld 1, oder Elterngeld bezogen?
Lagen die Voraussetzungen auch in den Vorjahren vor?
Die Privatinsolvenz ist ja kein Grund keine Steuererklärung abzugeben.
Hallo !
Hast Du im Jahr 15/16 keine Erklärung abgegeben?
Wenn ja warum hast Du keine abgegeben?
das Jahr 2016/2017
In D wären das zwei getrennte, aufeinanderfolgende Kalenderjahre, also zwei Steuererklärungen.
auch 20014/2015
Hier sind möglicherweise die Jahre 2014 und 2015 gemeint. Natürlich dürfen die Dich auch für diese Zeit zu jeweils einer Einkommensteuererklärung auffordern. Anschließend wirst Du erfahren, ob noch Einkommensteuer zu zahlen ist.
Privatinsolvenz bedeutet doch nicht "steuerfreies Einkommen" zu haben.
Nein deswegen schrieb ich das. Wir wissen ja auch nicht ob er Vermögen od. arbeit hatte. Also generell keine Einkommensangabe.
wenn man nachzahlen muss ist das in der Regel Steuerhinterziehung, wenn man keine Steuererklärung abgibt.
Und dann kann das Finanzamt bis zu 13 Jahre nachfordern.
Und wie würdest Du hier den Vorsatz begründen?
Und sind es nicht eher zehn Jahre?
Mister correct, Sie sind doch der AO-Spezialist. Sie wissen doch auch, dass in der AO steht, dass man als Selbständiger eine Steuererklärung abgeben muss, jedenfalls behaupten Sie das.
Den Vorsatz müssen Juristen begründen, die haben das studiert, ich nicht.
Und zur Festsetzungsfrist: Hier mal so als kleiner Tip: § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO
10 Jahre beträgt die Festsetzungsfrist. Die drei Jahre entstehen durch die Anlaufhemmung nach § 170 (2) AO.
Sonst würden die das nicht tun.
Er schrieb mir das er im jahr 15 in der Privatinsolvenz war. Ich kenne mich da nicht so aus. Könntest Du in deine Antwort einbauen. :)