Freistellungsauftrag rückwirkend einfordern?
Hallo,
ich habe im Jahr 2018 ca. 300 Euro Gewinn mit Aktien gemacht, allerdings wusste ich dort noch nicht von dem Freibetrag (801€). Ist es möglich die Steuern für den Gewinn rückwirkend vom Finanzamt einzufordern?
Desweiteren wie sieht das bei der Besteuerung von ETF´s aus?
Grüße und vielen Dank!
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