Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung?
Hallo,
ich habe gestern ein völlig überraschendes Schreiben vom Finanzamt bekommen mit der unfreundlichen Aufforderung, doch umgehend meine Steuererklärung für das letzte Jahr einzureichen ("Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung). Mir wurde natürlich auch direkt mit Zwangsmitteln gedroht.
Warum habe ich so ein Schreiben erhalten? Ich bin seit 2 Jahren Student und habe kein Beschäftigungsverhältnis. Ich erhalte lediglich ein Stipendium sowie Wohngeld. Vor meinem Studium war ich AN und habe damals freiwillig jedes Jahr eine Steuererklärung erstellt.
Auf welcher rechtlichen Grundlage soll ich jetzt angeblich verpflichtet sein, zwangsweise eine Steuererklärung abzugeben? Was soll ich tun?
Natürlich möchte ich auch für letztes Jahr eine Steuererklärung abgeben, da ich diverse Ausgaben für mein Studium hatte und so einen netten Verlustvortrag generieren kann, aber ich möchte dazu nicht gezwungen werden.
4 Antworten
Ich empfehle etwas steuerliche Trivialliteratur:
Abgabenordnung (AO) § 149 Abgabe der Steuererklärungen(1) Die Steuergesetze bestimmen, wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Zur Abgabe einer Steuererklärung ist auch verpflichtet, wer hierzu von der Finanzbehörde aufgefordert wird. Die Aufforderung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung bleibt auch dann bestehen, wenn die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nach § 162 geschätzt hat.
Besonders § 149 Abs. 1 Satz 2 AO.
ob hier eine Abgabeverpflichtung besteht können wir alle nicht beurteilen......
Aber es liegt nahe, dass eine solche Verpflichtung nicht besteht, siehe Sachverhalt.
Das Finanzamt indes weiß das aber nicht:
Vor meinem Studium war ich AN und habe damals freiwillig jedes Jahr eine Steuererklärung erstellt.
Woher auch? Die Ausgabe der Kristallkugeln verzögert sich noch bis nach der Fertigstellung des BER.
Das Finanzamt indes weiß das aber nicht:
Exakt und deshalb bieten sich drei Lösungen an.
- Gar nichts tun und auf Erinnerungen Mahnungen und ggf. Schätzungen warten
- Dem Finanzamt mitteilen, dass man keine Einkünfte in dem Jahr hatte mit der Bemerkung denen wäre ja auch keine Lohnsteuerbescheinigung übermittelt worden. Dann kann man ja 23 Monate später freiwillig doch noch die Erklärung abgeben, um denn Verlust feststellen zu lassen.
- Die Erklärung abgeben, da man ja sowieso vorhat eine Abzugeben, aber eben nicht wenn, man dazu mit nicht angemessenen Worten aufgefordert wird.
es reicht schon 1€ Verlust bei KAP und schon besteht die Verpflichtung.
Ich vermute aber, dass der TE nicht alles gepostet hatm, weil er es nicht für relevant hält.
Ja, das reicht, wenn man den Verlust feststellen lassen will.
Wie auch immer - wir alle kennen die Umstände nicht.
wir haben 08.08.18 und du bist lange überfällig. Mit so einer Einstellung "gezwungen" werden würde ich dich nicht einstellen.
Nein Cheff, die frist Sachen mache ich nicht. Ich möchte frei entscheiden dürfen
HUP HUP
Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann auch nicht "überfällig" sein.
och, das ist noch nicht unfreundlich, die können noch viel unfreundlicher.
einfach mal anrufen und klären, warum eine Abgabeverpflichtung bestehen soll, irgendeinen Grund wird es geben.
Aus einigen Deiner anderen Fragen ist zu ersehen, dass Du "das Finanzamt" als Deinen persönlichen Feind eingestuft hast.
Du aber bist dort nur eine Nummer.
Deshalb wurdest Du auch nicht unfreundlich angeschrieben, sondern so, wie es das Gesetz vorschreibt. Bleibt die Frage, wie man Dich indirekt mit Zwangsmitteln bedrohen sollte.
Du erhältst lediglich ein Stipendium ...
Und woher soll jemand wissen, ob das nicht zu versteuern ist (nicht jedes ist steuerfrei).
Jetzt kannst Du natürlich (wie üblich) rumzicken und Mehrarbeit verursachen.
Einfacher wäre es allerdings, die Erklärung endlich abzugeben.
Nur ist die Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung keine Aufforderung.
Sie ist gar nichts. Kann ignoriert werden, wenn eine Abgabepflicht nach §§ 25 EStG, 56 EStDV nicht besteht. Ob das der Fall ist, kann nur vermutet werden.
Ich tippe auf JA, denn:
Es soll ein VV festgestellt werden.
Im Übrigen ist auch die Aufforderung nach § 149 ein Verwaltungsakt und kann mit den üblichen Mitteln angefochten werden.