Wie versteuere ich das Honorar von der klinischen Studie(Proband)?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Jeder hat in Deutschland einen Grundfreibetrag von 9.000,- Euro.

Wenn Du also in dem Jahr keine anderen Einkünfte hast, ist die Steuer null.

Also keine Bedenken.

Da die Summe so gering ist, brauchst Du keine Erklärung abzugeben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sisley 
Beitragsersteller
 11.11.2018, 06:04

Danke! Super erklärt! Kurz und verständlich. Das werde ich später als die hilfreichste Antwort wählen :-)

Sisley 
Beitragsersteller
 11.11.2018, 14:48

Noch eine Frage.. ist diese Aufwandsentschädigung/Honorar sozialversicherungspflichtig? Also wird mir da noch „etwas“ abgezogen

Sisley 
Beitragsersteller
 21.11.2018, 19:18
@wfwbinder

Hallo nochmal :-) die Aufwandsentschädigung (3550€) wird als Teilbetrag gezahlt im Dezember 950€ Januar 1.100 Februar oder März 1.500 so ich würde, aber gerne noch im diesem Monat eine Teilzeitbeschäftigung beginnen, dann bin ich ja nicht mehr Familienversichert.. müsste ich von dieser Aufwandsentschädigung die sozialbeiträge zahlen? Und müsste ich ab Januar also nach dem zweiten Betrag das dem Finanzamt angeben & versteuern lassen? da ich wahrscheinlich Teilzeit arbeiten werde und mein Jahreseinkommen (wahrscheinlich) über den Grundfreibetrag beträgt

NasiGoreng  11.11.2018, 11:44

Unter welche Einkunftsart würde das denn fallen? Unselbständige "Arbeit"?? Ein Lottogewinn ist doch auch steuerfrei.

wfwbinder  11.11.2018, 11:52
@NasiGoreng

Ein Lottogewinn ist nicht zu versteuern, weil er in keine Einkunftsart gehört.

Die Fachliteratur sagt, dass die Einnahmen als Proband in den Bereich selbständige Arbeit fallen.

correct  11.11.2018, 15:36
@NasiGoreng

Sonstige Einkünfte - Lottogewinn ist nicht steuerfrei, sondern keine Einkunftsart.

Versteuern würdest das nicht Du, sondern der Staat.

Da Du aber unter den Grundfreibetrag fällst, ist keine Steuer zu zahlen.


LittleArrow  11.11.2018, 10:41

@correct: Nur am Rande: Was soll die Rabulistik? Aber wenn Du es genauer wissen willst, dann bitte:

Versteuern würdest das nicht Du, sondern der Staat.

Du versteuerst und der Staat besteuert Dein Einkommen.

Da Du aber unter den Grundfreibetrag fällst

Nicht "Du", sondern das steuerpflichtige Einkommen.

PS: https://de.wikipedia.org/wiki/Rabulistik

Sisley 
Beitragsersteller
 11.11.2018, 02:51

Verstehe ich nicht.. sie sagten, ich müsste das dann selbst erledigen da dieses Honorar Steuerpflichtig ist.. und angeben das dies als „Einkommen für andere Tätigkeiten“ gilt aber wo und wie

correct  11.11.2018, 02:52
@Sisley

"Grundfreibetrag" - ein bisschen Selbständigkeit (googeln) könnte man schon erwarten.

Natürlich sagen die das - die wissen ja nichts von Steuern.

Sisley 
Beitragsersteller
 11.11.2018, 02:56
@correct

Das habe ich gerade bevor du geantwortet hast.. etwas netter kann man(n) auch sein..

Sisley 
Beitragsersteller
 11.11.2018, 03:05
@Sisley

Und muss ich das irgendwo angeben, dass ich unter dem Grundfreibetrag bin? Ich meine woher wollen sie meinen Kontostand/Auszüge wissen?