Wie versteuere ich das Honorar von der klinischen Studie(Proband)?
Hallo,
ich darf bei einer klinischen Studie als Proband „mitmachen“ und dafür bekomme ich als Entschädigung ca 3.410€ Sie werden mir das als Check geben, das muss ich dann versteuern allerdings habe ich keine Ahnung wie so etwas geht.. ich bin 18 Ausbildungssuchend (gemeldet) habe kein Einkommen (wohne bei meinen Eltern) und hatte bisher nichts mit Finanzen etc. zutun wie geht das? Ich möchte es schon vor der Studie wissen, damit ich das nicht ohne Wissen auf den letzten Drücker machen muss.. danke :-)
2 Antworten
Jeder hat in Deutschland einen Grundfreibetrag von 9.000,- Euro.
Wenn Du also in dem Jahr keine anderen Einkünfte hast, ist die Steuer null.
Also keine Bedenken.
Da die Summe so gering ist, brauchst Du keine Erklärung abzugeben.
Danke! Super erklärt! Kurz und verständlich. Das werde ich später als die hilfreichste Antwort wählen :-)
Hallo nochmal :-) die Aufwandsentschädigung (3550€) wird als Teilbetrag gezahlt im Dezember 950€ Januar 1.100 Februar oder März 1.500 so ich würde, aber gerne noch im diesem Monat eine Teilzeitbeschäftigung beginnen, dann bin ich ja nicht mehr Familienversichert.. müsste ich von dieser Aufwandsentschädigung die sozialbeiträge zahlen? Und müsste ich ab Januar also nach dem zweiten Betrag das dem Finanzamt angeben & versteuern lassen? da ich wahrscheinlich Teilzeit arbeiten werde und mein Jahreseinkommen (wahrscheinlich) über den Grundfreibetrag beträgt
Unter welche Einkunftsart würde das denn fallen? Unselbständige "Arbeit"?? Ein Lottogewinn ist doch auch steuerfrei.
Ein Lottogewinn ist nicht zu versteuern, weil er in keine Einkunftsart gehört.
Die Fachliteratur sagt, dass die Einnahmen als Proband in den Bereich selbständige Arbeit fallen.
Sonstige Einkünfte - Lottogewinn ist nicht steuerfrei, sondern keine Einkunftsart.
Versteuern würdest das nicht Du, sondern der Staat.
Da Du aber unter den Grundfreibetrag fällst, ist keine Steuer zu zahlen.
@correct: Nur am Rande: Was soll die Rabulistik? Aber wenn Du es genauer wissen willst, dann bitte:
Versteuern würdest das nicht Du, sondern der Staat.
Du versteuerst und der Staat besteuert Dein Einkommen.
Da Du aber unter den Grundfreibetrag fällst
Nicht "Du", sondern das steuerpflichtige Einkommen.
Verstehe ich nicht.. sie sagten, ich müsste das dann selbst erledigen da dieses Honorar Steuerpflichtig ist.. und angeben das dies als „Einkommen für andere Tätigkeiten“ gilt aber wo und wie
Noch eine Frage.. ist diese Aufwandsentschädigung/Honorar sozialversicherungspflichtig? Also wird mir da noch „etwas“ abgezogen