Finanzamt erkennt Rechnung nicht an?
Hallo,
ich habe am 28.12.2018 eine Handwerkerrechnung überwiesen, im Nachhinein wurde festgestellt, dass der Betrag erst am 2.1.2019 von meinem Konto abgebucht war.
Das Finanzamt erkennt nun die Rechnung vom 28.12. nicht an, da die Wertstellung der Bank erst der 2.1.19 war. Ich habe die Rechnung aber im alten Jahr überwiesen.
Ich kann ja nichts dafür, wenn die Bank freitags nichts mehr arbeitet.
Ist das Finanzamt nun im Recht ?
1 Antwort
War die Wertstellung erst am 02. 01., oder die Abbuchung?
Wenn es erst am 02. 01. auf dem Kontoauszug erscheint, hat das Finanzamt Recht.
Da hättest Du leider einen Tag früher buchen müssen.
Vermutlich hast Du mit Formular und nicht online überwiesen, denn wenn ich eine Überweisung eingebe ist die 1 Minute später auf meinem Auszug.
Der Abfluss geschiet in dem Moment, wenn das Geld nicht mehr verfügbar ist. Das ist dann der Fall, wenn der Überweisungsauftrag ausgelöst wurde. Wann die Bank die Buchung tatsächlich durgeführt hat, ist dann unerheblich.
Hier ist Einpruch einzulegen.
Danke für die Antwort.
Nein, ich überweise immer Online. Hatte nochmal bei der Postbank angerufen.
Die sagen, freitags wird nichts mehr gearbeitet sowie sei das der letzte Arbeitstag im Jahr 2018. Ich konnte die Rechnung ja nicht vorher überweisen, da ich sie ja erst am 28.12. bekommen habe. Für mich zählt der Überweisungstag.