Kann man Geld von dem Finanzamt zurück fordern wenn das Steuerbüro unbemerkt zu viel berechnet hat?
Das Steuerbüro meines Vaters hat ihm eine zu hohe Steuernachzahlung berechnet, die dieser bei dem Finanzamt bereits einreichte. Ihm fiel zu spät der Fehler auf, daher landete der Wisch unterschrieben beim Amt. Nun wollen die ihr Geld, aber meine Eltern sind nicht Zahlungsfähig.
Vaters Konto ist gesperrt, Mutters Konto wird gepfändet. Aktuell bemühen sie sich den Fehler des Steuerbüros nach zu weisen.
Ist es möglich das Geld was dem Finanzamt unrechtmäßig in den Hals geschoben wird zurück zu fordern bzw rechtliche Schritte ein zu leiten? Immerhin hat min Vater auf die Arbeit vertraut und unterschrieben.
5 Antworten
Deine Darstellung ist leider unverständlich.
Das Steuerbüro berechnet nach den Angaben für die Steuererklärung nicht die Steuer, sondern nur die voraussichtliche Steuer.
Also wenn ich eine Erklärung für einen Mandanten erstelle, errechnet ich, die Steuer, die sich nach dem Inhalt der Erklärung ergeben wird.
Wenn Deinem Vater dann später eingefallen ist, dass nciht alle Tatsachen, die zu einer geringeren Steuer führen können, nicht in der Erklärung enthalten sind, dann muss er das natürlich sofort dem Berater mitteilen.
Wenn der Bescheid auf Grund einer falschen Erklärung ergeht, hat man 1 Monat Zeit für einen Einspruch. Kann der Steuerpflichtige selbst einlegen: "DEr Bescheid ist falsch, die Ausgaben für ..... (siehe beigefügte Quittung) wurde nciht berücksichtig" und das Finanzamt wird ändern.
Wenn das Konto schon gepfändet ist, ist diese Frist schon vergangen.
Man kann aber noch prüfen, ob der Steuerbescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, oder es sich um eine Vorbehaltsfestsetzung handelt.
Ob der Steuerberater haftbar ist für den Fehler, kommt auch darauf an, ob ihm diese Tatsache, die zu einer geringeren Steuer geführt hätte, auch bekannt war.
Bearbeiten kann das nur eine fachlich gebildete Person.
wenn wie du schreibst ein " Steuerbüro" die Steuererklärung bearbeitet hat, dann erledigt dieses Büro auch alle weiteren Maßnahmen die zur Klärung notwendig sind.
Die Summe der Nachzahlung muss trotzdem erst beglichen werden. Falls es sich tatsächlich um einen Fehler handelte, gibt es zum späteteren Zeitpunkt eine entsprechende Erstattung vom Finanzamt.
Klärt das umgehend !!! mit eurem Steuerbüro.
Man kann falsche Erklärungen berichtigen. Man kann, wenn der Bescheid schon ergangen ist, die Aussetzung der Vollziehung des Bescheides beantragen und wenn man das mit der neuen Erklärung begründet, ist das auch kein Problem.
Das weiss jeder Steuerberater und das weiss auch jeder andere, der bei der Erstellung einer Erklärung helfen darf.
Man kann dem Finanzamt also alles erklären und es wird die Pfändung
einstellen, wenn man (also der Steuerberater) es richtig erklärt, also
begründet.
Thema ist also
>Aktuell bemühen sie sich den Fehler des Steuerbüros nach zu weisen.
Offensichtlich ist der Fehler nicht offensichtlich. Vielleicht findet das Steuerbüro trotzdem einen Grund, die Aussetzung der Vollziehung des Bescheides zu beantragen.
Eine fehlerhafte Steuererklärung kann man aber beim Finanzamt korrigieren, man muss es halt erklären.
Hallo, nicht verständlich. Das Steuerbüro legt nicht die Steuer fest. Vielleicht hat es Fehler bei der Einkommensteuererklärung gemacht, aber das könnte man vor oder nach dem Bescheid heilen.
Viel Glück
Barmer
Es geht um die Einkommenssteuer, ja.
Da mein Vater den Bescheid unterschrieben hat, befürchte ich das die dem Steuerbüro diesen 'Fehler' nicht anhängen können.
Kann man dem Finanzamt sowas erklären und die Pfändung einstellen?