Vorstellungsgespräch beim Finanzamt für den mittleren dienst, Hilfe bei der frage?
Wünschenswert ist, dass Sie in der Lage sind, die Ver- waltung im gesamtgesellschaftlichen Gefüge näher einzuordnen (Standortbestimmung: Zuordnung zur Exekutive, Abgrenzung des öffentlichen Dienstes von der Privatwirt- schaft, Verdeutlichung unseres Auftrages). Was könnte ich da genau vortragen ?
2 Antworten
Die Antwort von Andri123 ist schon sehr ausführlich und wenn du dir die einzelnen Gewalten (Legislative, Judikative, Executive) und deren Stellung einprägst ist das ein guter Anfang zur Frage, da kann ich eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Wenn du dann noch weißt wer wofür zuständig ist, sollte das eigentlich passen. Ich bilde selber beim FA aus und kann dir zum Vorstellungsgespräch nur empfehlen insbesondere ruhig und freundlich bleiben, diskutiere nicht mit den Ausbildern die da im Gespräch vor dir sitzen, das macht immer einen schlechten Eindruck. Beschäftige dich vorher mit den Steuergesetzen. Zu Einkommensteuer, Umsatzsteuer und AO (Abgabeordnung) würde ich an deiner Stelle zumindest ein wenig lesen, das kann absolut nicht schaden. Ich finde es auch immer wichtig das ein Anwärter erläutern kann warum er/sie gerne zum Finanzamt möchte, das ist dann schon mal insgesamt ein guter Anfang. Und die Frage die jeder hasst (Was sind ihre Stärken und Schwächen) überlege dir dazu schon mal eine gute Antwort, die kommt fast immer 😞 Dann würde ich mich zusätzlich auch noch auf allgemeine Fragen einstellen zB was sind Lohnsteuerklassen, worin unterscheiden die sich usw
Natürlich kannst du dich nicht auf alles vorbereiten, aber du würdest schonmal zum Vorstellungsgespräch eingeladen, das ist schon viel wert, ein Großteil der Bewerber kommen noch nicht mal so weit.
Ich drück dir die Daumen, du wirst das schon schaffen! Wenn du magst kannst du ja mal berichten ob du die Ausbildung machen kannst!
Ich schreib jetzt mal ganz profan ein paar Stichpunkte:
1. Die Verwaltung führt die Gesetze nur aus (Exekutive), sie macht die Gesetze und Verwaltungsvorschriften nicht (sondern die Legislative). Die gesetzlichen Grundlagen werden ja , mehr oder weniger, von demokratisch gewählten ... also von Bundestag und Bundesrat erlassen und ratifiziert, ließ Dir dazu nochmal etwas durch. Wichtig im Endeffekt wird sein, dass Du am Sinn und Zweck der Verwaltungsvorschriften und den zugrundeliegenden Gesetzen keinen Zweifel haben wirst. Sondern sie eben einfach anwenden wirst.
2. Im Gegensatz zur Privatwirtschaft ist es im öffentlichen Dienst nicht die Prämisse, möglichst viel Geld einzunehmen. Sondern die korrekte Anwendung der Gesetze und Verwaltungsvorschriften ist oberstes Ziel, auch wenn dies zugunsten des Bürgers erfolgt und z.B. Mindereinnahmen die Folgen sind.
3. Dann eben nochmal: Aufgabe der Finanzbeamten ist die fachlich korrekte Umsetzung des Bürgerwillens, den der Bürger über demokratische Wahlen geäußert hat. Gut, das war jetzt etwas übertrieben...
Wichtig ist im Vorstellungsgespräch m.E., dass Du Sinn und Zweck von Gesetzen und Vorschriften nicht diskutieren wirst ("Das ist in diesem Fall aber ungerecht" - Nein, völlig egal, wie Dein persönliches Rechtsgefühl da ist oder das der Kunden) und dass Du Dir persönliche Vorwürfe nicht reinziehen wirst, sondern Dich eben als Ausführende verstehst. Nichts anderes bist Du ja.
Wie gesetzliche Regelungen tatsächlich zustande kommen (Stichwort Lobby), das wird vermutlich kein Thema sein, aber Du kannst ja dazu evtl. auch nochmal etwas lesen.
Hoffentlich bekomme ich jetzt keine bösen Kommentare.