Wie versteuere ich einmalige freiberufliche Tätigkeit?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Jetzt wüsste ich gerne, wie ich die Einnahme anschließend versteuern muss

Ganz normal über die Einkommensteuererklärung. Die Einnahmen und Kosten in die Anlage "EÜR" eintragen und wenn es wirklich freiberufliche Tätigkeit ist, das Ergebnis über die Anlage "S" in die Einkommensteuererklärung.

ob und wie ich Sozialversicherungsbeiträge abführen muss

Nein, gar nicht.

und was ich bei der Rechnung berücksichtigen muss?

Deinen Namen und die Adresse. Die Tätigkeit, der Betrag, die Kontonummer. Da Du vermutlich mit dem einen Mal nicht mit Umsatzsteuer arbeiten willst, ist nichts weiter notwendig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

EnnoWarMal  20.06.2019, 09:24

Bei der Einmaligkeit komme ich allerdings eher zu § 22 Nummer 3 EStG und nicht zu Nummer 18.

Aber letztlich ist das auch egal.

Karla593 
Beitragsersteller
 20.06.2019, 08:16

Vielen lieben Dank für die schnelle Hilfe! :-)