Wie versteuere ich einmalige freiberufliche Tätigkeit?
Ich arbeite eigentlich sozialversicherungspflichtig bei Arbeitgeber A und habe nun von Unternehmen B die Anfrage erhalten, für eine einmalige Tätigkeit über 4 Tage bei einem Projekt auszuhelfen. Dafür würde ich 1.500 Euro erhalten und soll dann eine Rechnung stellen. Jetzt wüsste ich gerne, wie ich die Einnahme anschließend versteuern muss und ob und wie ich Sozialversicherungsbeiträge abführen muss und was ich bei der Rechnung berücksichtigen muss? Das ganze ist wie gesagt eine einmalige Angelegengeit.
1 Antwort
Jetzt wüsste ich gerne, wie ich die Einnahme anschließend versteuern muss
Ganz normal über die Einkommensteuererklärung. Die Einnahmen und Kosten in die Anlage "EÜR" eintragen und wenn es wirklich freiberufliche Tätigkeit ist, das Ergebnis über die Anlage "S" in die Einkommensteuererklärung.
ob und wie ich Sozialversicherungsbeiträge abführen muss
Nein, gar nicht.
und was ich bei der Rechnung berücksichtigen muss?
Deinen Namen und die Adresse. Die Tätigkeit, der Betrag, die Kontonummer. Da Du vermutlich mit dem einen Mal nicht mit Umsatzsteuer arbeiten willst, ist nichts weiter notwendig.
Bei der Einmaligkeit komme ich allerdings eher zu § 22 Nummer 3 EStG und nicht zu Nummer 18.
Aber letztlich ist das auch egal.