Zahlungsfrist Finanzamt?
Das Finanzamt Herford hat meinen Einkommensteuerbescheid am 17.07.18 an meinen Steuerberater geschickt, wo er am 20.07.18 eintraf. Der Bescheid wurde vom Steuerberater geprüft und am 21.07.18 an mich weiter geleitet mit der Aufforderung zu zahlen. Erhalten habe ich das Schreiben am 27.07.18. Zeitgleich lag in meinem Briefkasten die Mahnung vom Finanzamt mit Säumiszuschlag vom 26.07.18!
Kann das Finanzamt bereits 9 Tage nach Versendung eines Steuerbescheides eine Mahnung aussprechen?
5 Antworten
Wenn der Bescheid am 20. Juli zugegangen ist, ist die Zahlung erst am 20. August fällig.
Hier kann was nicht stimmen.
Hallo,
wie ich deiner Frage entnehme, hast du einen Steuerberater. Dieser wäre für mein Empfinden vorrangig mein Ansprechpartner, denn er hat die EstE bearbeitet und sollte, bevor ich beim FA nachfrage, deine Frage beantworten können.
Wenn es um Einkommensteuer geht sind das garantiert Säumniszuschläge für zu spät gezahlte Vorauszahlungen oder einer zu spät gezahlten Nachzahlung aus dem vorherigen Bescheid.
Bei Umsatzsteuer gibt es andere Möglichkeiten.
Sie haben hier schon so viele falsche Antworten gegeben, lassen Sie es einfach.
Wenn Sie es genau gelesen hätten hätten Sie bemerkt, dass der Fragesteller zwei Briefe bekommen hat, einen direkt an den StB und einen nach Hause.
Also hat das nichts mit der Zahlungsaufforderung aus dem EStB zu tun, sondern aus früheren Forderungen.
Aber entsprechend Ihrem Ausbildungsniveau durchblicken Sie das wohl nicht.
Genau, Ausbildungsniveau !
Du Herr Petz hast einiges davon nicht.
Sonst hättest Du bemerkt, dass hier keine Zahlungsaufforderung im Spiel ist. Die nämlich hinterliesse der Vollziehungsbeamte.
Hier aber geht es um mindestens einen Bescheid und eine Mahnung.
Und was da drin steht weiss hier so genau niemand.
Aber der Herr Petz kommt mit SZ daher.
Wahrscheinlich hat der eine Ausbildung an der Kristallkugel.
ach, eine Mahnung ist keine Zahlungaufforderung?
correct, gib doch bitte Antworten zum Thema Häckeln oder Stricken oder so etwas.
von Steuern hast du ja keine Ahnung.
Wenn man nicht mal zwei so simple Dinge auseinander halten kann ...
Schau Dir mal die Vordrucke an ...
auf der Mahnung steht nicht "ZA" und umgekehrt.
Der correct muss aus Vorkriegszeiten kommen, anders lassen sich seine Argumentationsketten nicht erklären.
gut dass du mir dummen Steuerberater sagst, dass kein Steuerpflichtiger mehr auf Mahnungen vom Finanzamt reagieren muß, da diese keine Zahlungsaufforderung beinhaltet.
gleich am Montag weitergeben
kopftisch!
Ich kann nichts dafür, dass Du ein dummer Steuerberater bist, der nicht mal lesen kann.
Nirgendwo habe ich geschrieben, dass man auf Mahnungen nicht reagieren muss.
Ich habe gesagt, dass es einen Unterschied zwischen Mahnung und Zahlungsaufforderung gibt.
Als Steuerberater solltest Du wissen, dass es dazwischen auch noch die Ankündigung der Vollstreckung gibt.
Aber schmeiss ruhig alles in einen Topf - Deine dann ehemaligen Mandanten werden es Dir danken.
echt? zwischen Mahnung und Zahlungausforderung kommt noch die Ankündigung der Vollstreckung? (lt. DEINER Aussage steht auf der Mahnung keine Zahlungsaufforderung, somit brauche ich darauf auch nicht reagieren ...)
komisch, auf den Mahnungen, die mir vorliegen, steht immer ein Zahlungsdatum aus der Vergangenheit drauf (Fälligkeitstag ...)
aber anscheinend bist DU der einzige, der hier Ahnung hat
(byhteway: ich habe vor kurzem in einem übernommenen Mandat auch ein Schreiben eines Vollziehungsbeamten dabei gehabt ...
stehen dummerweise die selben Daten drauf wie auf der Mahnung und der Ankündigung der Vollstreckung ...)
aber du unterbeschäftiger Beamter bist da der absolut hellste Stern und wirst uns allen erklärenk, warum DU richtig bist
(dein Hinweis auf die Zahlungsaufforderung seitens des Vollziehungsbeamten beweist wieder mal mehr, dass du vom Steuerrecht NULL, aber auch wirklich NULL Ahnung hast)
mir ist deine Meinung über mich sowas von egal, ich (und vermutlich auch mehrere hier ...) haben eine Meinung über dich, diesse ist garantiert NICHT Positiv.
Leb wohl, auf dich reagiere ich nicht mehr, du bist es nicht wert
Sowenig wie ich ein Beamter bin, bist du ein Steuerberater.
Solch unqualifizierten Mist gibt diese Berufsgruppe nicht von sich.
Nein, das kann es nicht und das hat es auch nicht getan.
Die Nachforderung ist nämlich erst Mitte August fällig.
Also hast Du eine Mahnung über etwas anderes bekommen.
Ich denke, das bringt mich hier nicht wirklich weiter. Ich werde Montag beim Finanzamt anrufen und fragen, ob ein Fehler vorliegt...
Vielen Dank und Tschüss
Lass das mit dem Finanzamt - die werden Dir kaum Deine Post vorlesen.
Wenn Dein Schreiben keine Zahlungsfrist enthält, dann ist es auch kein Bescheid.
Du bringst Mahnung und Bescheid durcheinander.
Dein Bescheid enthält die Zahlungsfrist.
Übrigens - Bescheid enden nicht mit der Überschrift !!!
Ich bin des Lesens durchaus mächtig! Auf dem Schreiben vom 17.07.18 steht „Bescheid für 2016...“ Der Bescheid enthält keine Zahlungsfrist, sondern vor dem Betrag „Bitte zahlen Sie sofort“!
Auf dem Schreiben vom 26.07.18 steht „Mahnung“
Es missfällt mir sehr, dass sie lediglich falsche Behauptungen aufstellen, zur eigentlichen Frage aber nichts beizutragen haben außer „ist doch logisch“.
Andri123 war da sehr viel höflicher und bemühter!
Menschen wie sie motivieren Ratsuchende nicht unbedingt, diese Seite zu benutzen. Denken Sie mal darüber nach...
Das war es denn auch für mich hier...schade eigentlich!
Was hilft es Dir, wenn Andri höflich ist, aber nur im Dunkeln rumrät?
Wenn ein Ratsuchender nicht mir der wirklichen Sache rausrückt und immer wieder was anderes behauptet, das nicht stimmt - wie will man dem da höflich begegnen und helfen ?! Warum liest Du Deine "Sachen" nicht vollständig?
Dass auf dem Schreiben Mahnung steht , ist doch längst klar. Aber was wird angemahnt? Eine längst fällige Forderung natürlich. Und woher kommt die? Bist Du schon lange geschätzt worden?
Ob es das für Dich war, bezweifle ich. In spätestens zwei Wochen hast Du nämlich die Vollstreckungsstelle am Hals - und dann gute Nacht.
Man kann das zwar vermeiden, sollte sich aber helfen lassen und nicht pampig werden.
Der Fragesteller hat Dir geschrieben, dass Deine Antworten für ihn nicht hilfreich sind , sondern eher beleidigend und dass sie ihn von dieser Seite vertreiben werden.
Das wird vermutlich auch einigen anderen so gegangen sein. Zähl doch mal die Fragen, auf die Du unangemessen reagiert hast.
Du weisst doch nicht mal, worum es geht - also melde Dich bei Sachen, von denen Du etwas verstehst.
Natürlich weiss und verstehe ich um was es geht. Aber Du vergraulst Fragesteller sowie Leute die Antworten wollen und auch können. Ich antworte nur nicht weil du immer alles besser weisst wie du meinst. Gott sei Dank das das auch Fragesteller sowie die Antworter ebenfalls gemerkt haben :-)
Warum hilfst Du dann nicht, wenn Du angeblich weisst, worum es geht?
Correct...steht das irgendwo geschrieben, wie lang die Zahlungsfrist ist? Oder woher kommt ihr Hinweis „Mitte August fällig“ ?
Ich glaube ja auch eher, dass es sich um andere Forderungen handelt (evtl. USt.?, die direkt nach Abgabe der Steuererklärung fällig wäre).
Und trotzdem könnte es sich auch um einen Fehler handeln, das kann ja auch vorkommen.
Sorry...aber ich habe nur diesen einen Vorgang und der geforderte Betrag ist auf den Cent der gleiche! In dem Schreiben vom Finanzamt (Bescheid) steht „bitte zahlen Sie sofort“...?
Was ist denn nun?!
"der geforderte Betrag ist auf den Cent der gleiche" - und das kommst Du auf Säumniszuschläge - lächerlich.