Finanzamt bucht ohne jedwede Mitteilung 200€ ab?
Hallo,
das FA hat heute ohne jegliche Art von Mitteilung zuvor 200€ abgebucht, und ich kann diese absolut null zuordnen. Ich bin selbständig und Gesellschafter einer UG, KFZ ist keins angemeldet aktuell, meine Steuererklärungen habe ich bis dato jedes Jahr spätestens bis Ende Mai eingereicht und für jede auch einen Steuerbescheid erhalten. Dass es sich um ein Zwangsgeld o.Ä. für eine zu späte Erklärung handelt kann ich mir also nicht vorstellen, und selbst wenn, so müsste man mich ja zuvor informieren? Im Verwendungszweck steht zwar "vgl. Abbuchungsmitteilung", so eine habe ich aber eben nie erhalten.
Um was kann es sich handeln? Wird man mir beim FA telefonisch Auskunft geben können, oder wird das wegen Datenschutz nicht gemacht? Es handelt sich leider um mein altes Finanzamt welches vor meinem etwas weiteren Umzug dieses Jahr zuständig war.
2 Antworten
Und Du bist Dir sicher, dass das Finanzamt war?
Es würde mich wundern, wenn zwei für Dich zuständig sind.
Krf-Steuer jedenfalls kann es nicht sein - dafür ist der Zoll zuständig.
Und wenn da steht "Abbuchungsmitteilung" - ein Blick in den Briefkasten morgen ist angebracht.
Das neue Finanzamt wird erst dann zuständig, wenn es von Dir oder dem anderen Amt erfährt, dass Du jetzt dort wohnst.
Abbuchung und Post werden gleichzeitig angestossen.
Vorher braucht es keine Mitteilung, da Du ja (offensichtlich für alles) die Abbuchung genehmigt hast.
Irgendwas hast Du übersehen.
Fiskaljahr
Kann es sein, dass du hier nach österreichischem Recht fragst?
Bis ich das weiß, halt ich mich mal zurück.
Nein, handelt sich schon um deutsches Steuerrecht. Bin den Begriff nur als ehemaliger Österreicher noch gewohnt, die Vermutung war also nicht ganz verkehrt. ;-)
Hat sich in der Zwischenzeit erledigt, man konnte mir telefonisch Auskunft geben, handelt sich wohl um eine fehlende USt Erklärung (zwar in ELSTER angefertigt, aber nie abgesendet...). Die Mitteilungen haben mich nie erreicht, da die von mir beantragte Adressänderung angeblich nie angekommen sei. Einmal zu viel auf das Einschreiben verzichtet.
Danke für jede Hilfe. :-)
Hast du den deinem alten Fa deine neue Adresse mitgeteilt? Ansonsten können die die Abbuchungsmitteilung ja nur an deine alte Adresse schicken. Und mit einem Nachsenseantrag dauert das halt auch ein wenig. Aber grundsätzlich sollten die dir Auskunft erteilen.
Der Name des Kreditoren ist "FA [Stadt]" und eine schnelle Google-Suche der IBAN zeigt auch, dass es sich um das entsprechende FA handelt, ja.
Mit "zuständig" war hier gemeint, dass ich dieses Jahr weiter weg gezogen bin und damit in den Bereich eines anderen Finanzamts gefallen bin. Das Finanzamt, das hier abgebucht hat, war das, was bis vergangenes Fiskaljahr für mich zuständig war.
Und ich ging eigentlich davon aus, dass solch eine Abbuchungsmitteilung im Voraus hätte geschickt werden müssen, nicht erst dann, wenn es passiert ist.