Was ist eine Entlastungserklärung?

1 Antwort

Ich kenne das nur in Zusammenhang mit gesetzlicher Betreuung. Der vorherige Betreuer kann auch alternativ eine Rechnungslegung beim Gericht einreichen, die wird dann vom Gericht geprüft. Blind unterschreiben sollte man eine Entlastungserklärung jedenfalls nicht. Es reicht auch, die Übergabe des Vermögens und der Unterlagen zu quittieren. Dann haben allerdings sowohl Gericht als auch Betreuer mehr Arbeit.

Und wenn Dir erst später z.B. Veruntreuungen bekannt werden können, hilft die Entlastungserklärung dem Betreuer auch nicht wirklich.

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