Mahnung vom Finanzamt?


05.01.2023, 22:22

Das ist die Mahnung.

Im Bescheid von 21 stand noch:

Bescheiddaten

für 2021 über

Einkommensteuer

+-------------------------------------+-------------------+-----------------+--------------------+

| | | | |

| | Einkommensteuer | Solidaritäts- | Insgesamt |

| | | zuschlag | |

| | € | € | € |

+-------------------------------------+-------------------+-----------------+--------------------+

| Festgesetzt werden | 7.200,00 | 0,00 | |

| Abzug vom Lohn | -6.601,00 | 0,00 | |

| verbleibende Beträge | 599,00 | 0,00 | 599,00 |

+-------------------------------------+-------------------+-----------------+--------------------+

auf der letzten Seite steht:

festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.200

Heißt das ich muss von meinem Netto nochmal was abdrücken ?


05.01.2023, 22:32

Das gesuchte Schreiben..

5 Antworten

Im Einkommensteuerbescheid 2021 wurden doch Vorauszahlungen ab dem 4. Quartal 2022 festgesetzt. Die Vorauszahlung zum 4. Quartal war am 10.12.2022 fällig. Da du nicht gezahlt hast, kam die Mahnung.

Gegen die Mahnung kann man keinen Einspruch einlegen, da sie keinen Verwaltungsakt darstellt. Man muss sich gegen die Festsetzung wenden. Ein Einspruch gegen die im ESt-Bescheid 2021 von Oktober 2022 festgesetzen Vorauszahlungen ist jetzt nicht mehr möglich, da die Einspruchsfrist abgelaufen ist.

Vorauszahlung kann man allerdings durch Antrag beim Finanzamt anpassen lassen. Das geht auch außerhalb eines Einspruchsverfahrens und ist teilweise auch noch rückwirkend möglich. Die gesetzliche Regelung dazu steht in Paragraph 37 EStG.

Allgemein empfiehlt es sich, den Steuerbescheid immer gründlich zu lesen und auch zu prüfen, ob die festgesetzten Vorauszahlungen angemessen sind.

  1. Leider hast Du nicht genau hingesehen, denn die Vorauszahlung für Dezember war ja im Steuerbescheid enthalten.
  2. Hättest Du nur einen Herabsetzungsantrag schreiben müssen, praktisch mit dem Inhalt dieser Frage hier. Die Nachzahlung wird zu einem großen Teil darauf basiert haben, dass ALG I dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Das ist nicht mehr, also wäre herabgesetzt worden.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das liest sich, als wäre eine Einkommensteuer-Vorauszahlung festgesetzt worden, die wäre am 10.12 2022 fällig gewesen und würde jetzt angemahnt.

Hast Du den Bescheid aus Oktober komplett angesehen/gelesen? Werden darin Vorauszahlungen festgesetzt oder gibt es einen gesonderten Vorauszahlungsbescheid (Je nach Bundesland sind solche Vorauszahlungen im Einkomnensteuerbescheid enthalten oder es ergeht ein gesonderter Bescheid)?


Jey123 
Beitragsersteller
 05.01.2023, 22:35

Hab das Schreiben gefunden. Also wie ich das lese heißt das grade 599,- gezahlt, dann jetzt 2078 ,-€ und ab da jedes Vierteljahr nochmal 599,-€ bis Jahresende. Versteh ich das richtig? Wollen die einen in die Armut treiben?

Jey123 
Beitragsersteller
 05.01.2023, 22:40
@Jey123

Danke erstmal für eure bisherigen Antworten

Eifelia  05.01.2023, 22:42
@Jey123

Na, wenn Du Deine Bescheide nicht liest, bist Du zunächst mal selber schuld und niemand anderes.

Die Finanzbehörden gehen davon aus, dass Einkünfte, die im letztveranlagten Veranlagungszeitraum zugeflossen sind, auch weiterhin zufließen und setzen entsprechende Vorauszahlungen fest - Dass dem nicht so ist, können due mangels Glaskugel nicht wissen.

Man kann beteits in der Erklärung oder eben dann, wenn man den Bescheid in Händen hat, darlegen, wie sich die zukünftigen Einkunftsverhältnisse tatsächlich darstellen und eine entsprechende Fest- bzw. Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen. Macht man das nicht, werden die eben fällig 🤷‍♂️ - da kann das Finanzamt aber nix für.

Die Vorauszahlung 22 wird, wenn sie nicht herabgesetzt wird, auf die Steuerlast 22 angerechnet, sie ist nur eine Vorauszahlung, genau wie die Lohnsteuer.

Jey123 
Beitragsersteller
 05.01.2023, 22:50
@Eifelia

Ok. Solche Bescheide sind für mich chinesisch aber ich lerne dazu. Meine Steuerbiene hatte den Zeitraum der zusätzlichen Einkünfte genau angegeben und auch wie sich das zukünftige Einkommen ca. gestaltet. Also muss ich das wohl oder übel irgendwie zahlen und bekomme die Überzahlung dann wahrscheinlich irgendwann zurück..

Eifelia  05.01.2023, 22:53
@Jey123

Die Festsetzung der VZ erfolgt oft automatisch. Einen Herabsetzungantrag kannst Du auch jetzt noch stellen, das müsste Deine "Steuerbiene" doch wissen - hat die den Bescheid denn nicht geprüft?

Jey123 
Beitragsersteller
 05.01.2023, 23:05
@Eifelia

Nein, da sie gleichzeitig meine Ex ist nicht. Geht der Herabsetzungsantrag für eine laufende Mahnung oder besser erstmal den offenen Betrag zahlen und fürs nächste Quartal den Herabsetzungsantrag stellen? Was denkst du?

Eifelia  05.01.2023, 23:31
@Jey123

Kommt drauf an, wie liquide Du bist 🤷‍♂️ und wie schnell Du die Erklärung für 22 machen kannst (vor März kann allerdings in der Regel nicht veranlagt werden, da die Software noch nicht vorliegt)

senior1  05.01.2023, 22:18

NRW: Habe gestern meinen Steuerbescheid für 2021 erhalten und gesondert den Vorauszahlungsbescheid (nebenberufliche Selbständigkeit) für 2023.

Eifelia  05.01.2023, 22:36
@senior1

Ja, und in RLP z.B. steht beides im gleichen Dokument

Nichts für ungut. Aber mit den Angaben kann ich dir nicht helfen.

Versuche mal die Jahre 2020 + 2021 zu trennen.

  • 4. Vj.22 = 4. Quartal 2022, oder?
  • monatliches Bruttoeinkommen?
  • wie hoch Karenzentschädigung in 2020 + 2021?
  • Haben wir eine Chance auf die Kopie der Mahnung? Name & Co schwärzen.

*************************************************************************************

Nachtrag 6.12.2023.

So ein Zufall. Bei mir nun der gleiche Ablauf. Ich habe meinen Steuerbescheid für 2021 erhalten und ein Schreiben mit den neuen Abschlägen für 2023. Diese wurden auf mehr als das doppelte erhöht. 2021 war ein sehr gutes Jahr. Für den Dezember 2021 habe ich mein Finanzamt gebeten, einen vierstelligen Betrag zusätzlichen Abschlag einzuziehen, da die bisherigen Abschläge nicht ausreichen werden. Diesem wurde entsprochen. Es geht doch nichts über eine gute Kommunikation. 2022 und 2023 habe bzw. werde ich meine nebenberufliche Selbständigkeit etwas herunterfahren. Somit sind die Abschlagszahlungen für 2023 zu hoch angesetzt. Wenn ich dies nun dem FA mitteilen würde, würden die Abschlagszahlungen nach unten korrigiert. Da ich aber ab dem 1. Juli 2023 neben meinen Tätigkeiten zusätzlich noch Rente beziehen werde, lass ich diese Abschlagszahlungen erst mal so.


Tiiii  05.01.2023, 22:34

Ich tippe auch auf eine fehlende Vorauszahlung. Der Fragesteller sollte den ursprünglichen Bescheid erneut lesen.
Und falls im Jahr 22 keine Nachzahlung zu erwarten war, die Steuererklärung asap abgeben und damit das Geld zurückbekommen.
Und am besten davor schon anschreiben und um Senkung der Vorauszahlung für März bitten.

Jey123 
Beitragsersteller
 05.01.2023, 22:43

Brutto ca. 3k. Die Karenzentschädigung monatlich ca. 1600,-€

senior1  05.01.2023, 22:55
@Jey123

Tasten wir uns mal weiter vor. Bruttoeinkommen 2022 = ca. 36.000,- Euro. Diese wurden bereits versteuert. Nicht versteuert (oder doch?) wurden 9.600,- Euro an Karenzentschädigung. In 2022 hattest du somit Bruttoeinnahmen von ca. 45.600,- Euro. Wieviel Einkommensteuern hast du 2022 bezahlt und wieviel Einkommensteuer hättest du bezahlen müssen? Liegt der Fehlbetrag etwa in Höhe der 2.078,- Euro?

Jey123 
Beitragsersteller
 05.01.2023, 23:14
@senior1

Nein, die Karenzenschädigung lief Juli 21 aus. 2022 bleibt nur der "normale" Lohn. Hab ich die Bescheinigung nicht hier aber müssten dann so um die ca. 35.000 gewesen sein.

senior1  05.01.2023, 23:34
@Jey123

Sorry, my mistake. So wie ich dies nun sehe sind die Vorauszahlungen für 2022 + 2023 nicht gerechtfertigt. Sie beziehen sich auf Einnahmen aus 2021, die es aber so in 2022 und 2023 nicht gibt. Alle Einnahmen in 2022 und 2023 werden zu 100% versteuert. Die Mahnung hätte durch frühzeitige Korrespondenz mit dem Finanzamt vermieden werden können.

Du warst arbeitslos. Damit warst Du in den Jahren der Arbeitslosigkeit verpflichtet, falls Du ALG1 bezogen hast, für diese Jahre eine EkSt--Erklärung abzugeben. Aber selbst die festgesetzte Nachzahlung kümmert Dich wenig. Da ist es doch mehr als richtig, daß das FA nun schwerere Geschütze gegen Dich auffährt. Zahle Deine Steuerschuld fristgerecht! Selbst ein Einspruch gegen diesen hat für die Zahlungspflicht keine aufschiebende Wirkung.


Jey123 
Beitragsersteller
 23.01.2023, 18:52

Hallo zusammen. Nochmal eine Rückmeldung über den Ausgang hier. Hatte über Elster sofort einen Änderungsantrag über die Vorauszahlungen gestellt mit Begründung und Verweis auf übermäßige Belastung. Gab dann einen neuen Bescheid und alle Vorauszahlungen wurden gestrichen. Übrig ist jetzt nur der Säumniszuschlag von der Mahnung. Danke an alle