Kilometernachweis für zwei Autos bei Steuern?
wie erklärt man dem FA das man seine Wegstrecke zur Arbeit mit zwei Fahrzeugen genutzt hat. Die Autos sind beide auf andere Namen zugelassen.
4 Antworten
Gar nicht.
Gegenstand des Werbungskostenabzugs ist die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkkeitsstätte. Diese Entfernung ist dieselbe, ob du nun ein Auto nimmst oder zwei oder ob du zur Arbeit sackhüpfst.
Und nach Überschreiten der Pauschale ändert sich die Entfernung?
Es geht wohl um die 4.500,-€, bei deren Überschreitung die gefahrenen km nachgewiesen werden müssen. Da ja wahrscheinlich keine Fahrtenbücher für die beiden überlassenen PKW geführt wurden, sehe ich da eher schwarz. Da werden wohl die hilfsweisen Nachweise wie Tankquittungen, TÜV- und Werkstattbestätigungen etc. nicht viel nützen.
Das müssten dann knapp 70 km Entfernung pro Tag sein.
Müssen die Dinger nicht alle zwei Jahre zur HU/AU?
Wenn er Mo bis Mi das Auto seiner Frau nimmt und Do/Fr das seiner Mutter, sagen die km-Stände der Autos ja nicht viel aus. Aber versuchen kann er es ja. Evtl. mit Auflistung der Daten und Bestätigung der überlassenden.
sagen die km-Stände der Autos ja nicht viel aus.
Warum nicht? Man muss doch einfach nur beide Anfangs- und beide Endwerte zusammenrechnen.
Weil die anderen auch fahren, aber ist jetzt auch egal. Soll er halt versuchen.
"Die anderen" würden aber auch fahren, wenn nur ein Auto da wäre.
gar nicht.
weil es uninteressant ist.
du wirst ja nicht mit beiden Fahrzeugen gleichzeitig gefahren sein können ;)
Der Arbeitnehmer hat eine Entfernungspauschale und braucht die Art des Verkehrsmittels doch nicht anzugeben.
Was ist so schwer daran, zu erklären, dass man 2 Fahrzeuge genutzt hat die auf andere Personen zugelassen sind?
Da es sich ja offenbar um sehr große Wegstrecken handelt sollte man schon in der Lage sein nachvollziehbar darlegen zu können, weshalb man dauerhaft über Fahrzeuge verfügen konnte die einem nicht gehören.
Gehören schon aber aus Kostengründen auf Eltern versichert macht doch heutzutage jeder, oder?
Einen Nachweis könnte man führen, wenn man Werkstattrechnungen bzw. TÜV/HU Bescheinigungen vorlegt. Das stehen die km drauf. Darum geht es wohl.
Auch wenn es 2 Fahrzeuge sind, müssen die ja alle 2 Jahre zur HU. Auf dem Beleg der HU steht der Km-Stand drauf. Den HU-Beleg muss man ja aufbewahren. Vielleicht reicht das als Beleg.
Eine Erklärung warum man 2 verschiedene Autos nutzt, die nicht auf Deinen Namen zugelassen sind, könnte sein, das man selbst kein Auto finanzieren kann und die PKW zur Nutzung bereit stehen, weil man z. B. verwandt mit den Personen ist.
Bzgl. Vergütung für Abnutzung könnte man sagen, das man einen Versicherungsrabatt übertragen hat. Die Versicherungsgesellschaften machen das ja bei Lebenparnern, die unter identischer Adresse wohnen.
Das ist schon klar .Die Pauschale wird überschritten nun soll man Nachweise erbringen.