Muss ich dem Finanzamt einen Mietvertag vorlegen; Wo ist die Rechtsgrundlage?

4 Antworten

"Nun will es trotzdem noch eine Kopie des Mietvertrags.
Ich sehe das nicht ein."


"Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!", gerade bei uneinsichtigen
Steuerzahlern. Da läßt sich das FA manchmal auch die Kontoauszüge und
die Betriebskostenabrechnungen zeigen. Die AO macht's möglich.


hugoso 
Beitragsersteller
 24.07.2016, 19:40

Herrlich! Wenn ich mir vorstelle, dass ich bei jedem Produkt, das ich kaufe und absetze folglich auch alle AGBs mit bereithalten muss ...

Dieser Herr Schäuble ist einfach umwerfend!

LittleArrow  24.07.2016, 22:42
@hugoso

Herr Schäuble hat diese Mitwirkungspflicht nicht erfunden. Der Hinweis auf ihn ist also fehl am Platz.

Leider hast Du bisher auch nicht geschrieben, warum die Anlage V bei Dir so wichtig ist. Lasse sie doch einfach weg, wenn Du die Nachweise nicht erbringen willst.

hugoso 
Beitragsersteller
 24.07.2016, 22:47
@LittleArrow

Das ist leider unmöglich: das Objekt ist seit 30 Jahren vermietet. Da kann man nichts mehr einfach unter den Tisch fallen lassen.

Aber das Finanzamt will wohl jetzt jeden Pup, wenn mal wieder ein Wechsel im Vertrag eintritt. Das ist neu. Aber - wie gemeldet: dies begeistert.

hugoso 
Beitragsersteller
 24.07.2016, 22:56
@hugoso

... mich nicht ( ... dies begeistert)

LittleArrow  24.07.2016, 23:05
@hugoso

Die Lücken Deiner Sachverhaltsdarstellung sind einfach umwerfend. Vielleicht hat Deine nächste Fragestellung mehr Substanz?

Suchst Du eine Plattform, um Dein Unverständnis und Deinen Unwillen mit seit langem bekannten und praktizierten Steuergepflogenheiten kundzutun? Dann lies mal die 1000 legalen Tricks vom "Steuer Konz":

https://de.wikipedia.org/wiki/Franz_Konz

hugoso 
Beitragsersteller
 24.07.2016, 23:22
@LittleArrow

entschuldige bitte! Mir war nicht klar, dass der Sachverhalt entschieden anders ist, wenn das Objekt schon angejahrt ist.

"seit langem bekannten und praktizierten Steuergepflogenheiten"?
Nun ja, vielleicht hilft dies?

$90 AO:
Die Beteiligten sind zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts
verpflichtet. Sie kommen der Mitwirkungspflicht insbesondere dadurch
nach, dass sie die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig
und wahrheitsgemäß offen legen.

Und wo ist das Problem: Rechnung und Quittung ist "seit langem bekannte und praktizierte Steuergepflogenheit" - dachte ich.

Gaenseliesel  25.07.2016, 01:58
@hugoso

hugoso,

ich verstehe nicht, weshalb du solch einen "Harry" machst wegen eines Mietvertrages, der doch eigentlich nur kopiert und nachgereicht werden braucht - oder gibt es darin tatsächlich Ungereimtheiten ? 


hugoso 
Beitragsersteller
 25.07.2016, 15:18
@Gaenseliesel

Dazu ist die Antwort sehr banal: wenn es das Finanzamt nichts angeht, dann soll es die Nase draußen halten!
Wer weiß, wann die noch bei mir ins Schlafzimmer kommen und schnüffeln?

Das Finanzamt muss in der Lage sein, zu überprüfen, ob die erklärte Miete auch dem Vertrag entspricht.

Oder wäre es Dir lieber, wenn sich das Finanzamt an Deinen Mieter wendet?

Die können auch nach den Kontoauszügen fragen.

Wir fordern von unseren Mandanten schon zur Sicherheit die Verträge mit an, dannn haben wir die, wenn es nachgefordert wird.. 

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

hugoso 
Beitragsersteller
 24.07.2016, 19:37

Das begeistert! Ich habe dem Finanzamt eine Dauerrechnung vorgelegt. Das reicht nicht. Es könnte ja sein, dass sie im Kleingedruckten noch etwas finden, um mir einen Strick zu drehen? Unglaublich! Und das unter der Fahne einer demokratischen Republik!

Übrigens ist der Mieter Steuerberater und meinte, die Dauerrechnung müsse genügen.

blackleather  24.07.2016, 22:25
@hugoso

Es könnte ja sein, dass sie im Kleingedruckten noch etwas finden, um mir einen Strick zu drehen?

Wieso "Strick drehen"? Die korrekte Besteuerung zu gewährleisten, ist doch kein Strick drehen, sondern eben korrekt. Mehr erwartet doch gar niemand vom Finanzamt. Weniger aber auch nicht.

hugoso 
Beitragsersteller
 24.07.2016, 22:45
@blackleather

Nun, wenn Zustand der Einrichtung oder Kündigungsfrist oder sonstige Vereinbarungen nunmehr auch schon steuerliche Berücksichtigung finden, dann muss ich sagen: TOP, diese Finanzpolitik.

Ich Hinterwäldler dachte bis heute, Steuern seien nur auf Zahlungen bzw. Gewinne zu leisten. Deshalb ja auch für die steuerliche Flanke: Dauermietrechnung, Nebenkostenabrechnung - und alles hübsch mit Steuernummer, Rechnungsnummer und präziser Mehrwertsteuerausweisung ...

Rat2010  24.07.2016, 22:50
@hugoso

>Ich Hinterwäldler dachte bis heute...

na also ;)

hugoso 
Beitragsersteller
 24.07.2016, 22:54
@Rat2010

ist ja gut!

Danke, Herr Vorderwäldler!

Aus wahnsinnig begreiflichen Gründen fällt es unter die Mitwirkungspflicht (§ 90 AO), dass das Finanzamt den Mietvertrag vorgelegt bekommen möchte.

Verträge sind bezüglich des Fiskus keine Privatsache. Viele werden zur Emittlung der Steuer direkt vom Notar an das Finanzamt übermittelt.

Es ist für das Fnanzamt ganz einfach normal, eine Mietvertragskopie in den Unterlagen zu haben. Wenn du allerdings zickst, werden sie den unbedingt wollen und genauer anschauen.


hugoso 
Beitragsersteller
 24.07.2016, 19:43

Danke. Leider ist für mich nicht begreiflich, was für das Finanzamt relevant ist. Geld und Steuer, mehr geht die nichts an.

Und das wurde bis ins Detail gemeldet.

Rat2010  24.07.2016, 22:02
@hugoso

Nicht ärgern sondern einfach dazulernen!

In dem Fall nicht nur du sondern auch dein Steuerberater. Der nebenbei irgendwas "meinte".

Dass das Finanzant den Mietvertrag bekommt ist unstrittig.

hugoso 
Beitragsersteller
 24.07.2016, 22:52
@Rat2010

Danke, ich hab's kapiert.

Ich frage mich, wieso ich nicht gleich einen Mustermietvertag vom Finanzamt nehmen muss.
Und mich beeindruckt die staatsbürgerliche Selbstverständlichkeit, die mir hier entgegen kommt. Klar, wer sich ärgert, ist selbst schuld! Man sollte doch froh sein, wenn das Finanzamt seine Betriebsprüfer aussendet - schließlich weiß man dann, dass alles in Butter ist ...

Wir haben ja auch ein soooo gerechtes und nachvollziehbares Steuersystem ... *seufz

Rat2010  24.07.2016, 23:06
@hugoso

Es gibt keine Musterverträge vom Finanzamt, weil der Vertrag mit Vertragsrecht zu tun hat und das ist eine andere Disziplin wie Steuerrecht.

Die Selbstverständlichkeit ist nur bis "hinterm Wald" noch nicht gedrungen. Es ist ein gerechtes und nachvollziehbares Steuersystem.

Vielleicht hast du auch gemerkt, dass der Spitzensteuersatz von 56 % auf 42 % gesenkt wurde. Etwas Schlupflöcher stopfen und etwas Nachfragen macht eine Menge aus.

hugoso 
Beitragsersteller
 24.07.2016, 23:15
@Rat2010

keine Ahnung; ist zwar nicht Gegenstand der Frage, jedoch scheint es den Finanzbeamten darum zu gehen: wo ist denn ein Schlupfloch?
Ich wiederhole es gern: es gibt Rechnungen, es gibt Zahlungen, es gibt Steuererklärungen - wo Geld fließt, gibt es Belege und Zahlungen. Und so war das 30 Jahre lang.
Wahrscheinlich gibt es dazu noch sehr phantasievolle Finanzbeamte - oder solche, die gern Karriere auf der Überholspur machen ...

Betr. Frage nach der Rechtsgrundlage:

Die Rechtsgrundlage ist  §§ 90 und 92 AO.

Alles weitere wurde ja bereits geschrieben.