Geldwerter Vorteil erlassene Anschlussgebühr Bausparvertrag?
Hallo,
meine Freundin ist Mitarbeiterin bei der Landesbank Baden-Württemberg. Dadurch bekommt sie bei der LBS (anderes Unternehmen aber scheinbar in einer ähnlichen Konzern Gruppe) eine Anschlussgebühr für Bausparvertrag erlassen (3500 Euro). Die LBS weist sie auf den geldwerten Vorteil hin. Muss sie dies wirklich beim Finanzamt angeben? Kann es jemand mit Sicherheit sagen? Bei Google gibt es viele Meinungen dazu aber keinen der es scheinbar definitiv weiss.
Dankeschön
2 Antworten
Mit Sicherheit sagen, ja, die Institution nennt sich Gericht.
In diesem speziellen Fall ist es so, daß die LBS rechtlich von der LBBW unabhängig ist (siehe Bild)
Das deute ich als Laie so, daß bspw. auch ein Mitarbeiter einer kommunalen Behörde, der von einem Modehaus einen hohen prozentualen Nachlass auf seine Textileinkäufe erhält, diese auch nicht als geldwerten Vorteil versteuern muss.
Des Weiteren hat jeder Mitarbeiter monatlich insgesamt 44€ steuerneutrale Zuwendungen frei.
Das hieße, in diesem Fall müsste man den Geldvorteil durch die Vertragslaufzeit teilen und weitere finanzielle Vorteile gegenrechnen.
Eine Möglichkeit ist, seine Steuererklärung von einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater erledigen zu lassen, aber auch das hülfe nicht vor Strafverfolgung im Falle einer vermeintlich festgestellten Steuerverkürzung durch das Finanzamt.
Alle Klarheiten beseitigt?
Wenn man ein absehbar schlechtes Anlageprodukt ohne Gebühren für den Vermittler erwirbt, wird daraus noch lange keine rentable Anlage.
Es handelt sich nicht um einen geldwerten Vorteil, sondern bestenfalls um eine geldwerte aber steuerfreie Verlustminderung.
Deine Freundin sollte den Gebührenerlass nicht deklarieren und es darauf ankommen lassen, ob das Finanzamt das merkt (es ist kein Geld geflossen) und in diesem Fall, wie das Finanzamt den Sachverhalt wertet. Im schlimmsten Fall erfolgt eine Nachversteuerung.
Du hast im Rahmen Deiner Geschäftstätigkeit eine Zuwendung erhalten.
Die Mitarbeiterin der Bausparkasse konnte sich bei Abschluss des Bausparvertrages die Abschlussgebühr, die sonst einem Vermittler zufließt, ersparen. Das ist keine Zuwendung, sondern eine Kostenersparnis und damit nicht steuerpflichtig.
Guthabenzins liegt unter der Inflationsrate. Man kann auch sagen "reale Minusverzinsung".
Falls damit eine Finanzierung gestemmt wird:
Bei 3500€ Abschlussgebühren ist das ein 350.000 EUR Bausparer. Regelsparbetrag (4 Promille der Bausparsumme) mtl. 1.400 EUR.
Vorfinanzierung von 350.000 EUR bei 1,9%, mtl. 554,17 EUR Zins
Ansparen + Zins = 1.954,17 EUR
Nach der Zuteilung (50% ansparen) in ca. 124 Mon. mtl. 2.100 EUR Tilgung/Zins (6 Promille der Bausparsumme).
Nach ca. 212 Monaten (Guthabenszins 0,1%, Darlehenszins 1,6%) wäre die Immobilie getilgt und 427.957 EUR gezahlt worden.
Bei einem regulären annuitätischen Darlehen wären 350.000 EUR bei einem Zins von 1,6% mit einer mtl. Rate von 1.896,35 EUR ebenfalls in 212 Monaten getilgt.
Gesamtaufwand 402.025 EUR, also rund 25.900 EUR gespart.
"Absehbar schlechtes Anlageprodukt" ist nicht so weit hergeholt.
Auch die "Zinssicherheit" bei der Finanzierung per Bausparer ist keine gutes Argument. Ein Vorteil wäre erst dann gegeben, wenn bei einem annuitätischen Darlehen nach der Zinsbindung (Laufzeit 10 J., Zins 1,6%) der Anschlusszins über 5,35% liegt. Erst dann wäre der Bausparer günstiger.
Ich würde lieber steuerehrlich bleiben.
Von einem Geschäftspartner hatte ich Zuwendungen erhalten. Beim Empfang wurde ich informiert, dass der geldwerter Vorteil zu versteuern ist.
Dieses Unternehmen hatte 2013 eine Steuerprüfung. Im Rahmen einer USt.-Prüfung wurde ich 2016 von meinem Finanzamt auf genau diesen geldwerten Vorteil angesprochen. Zum Glück hatte ich diesen deklariert.
Mit "Nachversteuern" hätte sich das Finanzamt sicherlich nicht begnügt. Meine Erfahrung - Finanzämter tauschen sich aus!!!
Steuerbescheide sind 5 Jahre lang "vorläufig". Die Finanzämter haben damit genügend Zeit zu prüfen.