Privates Veräußerungsgeschäft als Einzelunternehmer?

2 Antworten

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Betrieb ist Betrieb und Privat ist Privat.

Der Kauf und Verkauf von Bitcoins wäre, ebenso wie Spekulation mit Gold, oder Wertpapieren, dem privaten Bereich zuzurechnen. Hat also nichts mit dem Betrieb zu tun.

Schwierig ist es dort, wo die Dinge direkt etwas mit dem Unternehmen zu tun haben, bzw. in das gleiche Fach fallen.

So würde es einem Bauunternehmer u.U. schwer fallen einen Privaten Bau, den er mit seinem Unternehmen für sich selbst erstellt und dann doch nach 1 Jahr verkauft, als rein private Angelegenheit zu deklarieren.

Aber umgelehrt, wenn ein Autohändler privat Oldtimer sammelt und mal einen verkauft und dafür einen anderen erwirbt, hat es kaum etwas mit dem Betrieb zu tun.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Witcher224 
Beitragsersteller
 04.05.2018, 16:49

Danke für die Auskunft! Ich war etwas verwirrt, weil auf der Website von der Tagesschau steht, dass für gewerblich tätige Personen und Unternehmen Bitcoins nicht als private Veräußerungsgeschäfte gelten. Das war auch das Gegenargument, welches zur Diskussion gesorgt hatte.

https://boerse.ard.de/anlageformen/kryptowaehrungen/so-wird-der-bitcoin-besteuert100.html#Welche-Regeln-gelten-fuer-Unternehmen

wfwbinder  04.05.2018, 17:15
@Witcher224

Na ja, die ARD Seite ist nun auch nicht die erste Quelle für Steuerfachliteratur.

Ich denke die waren inspiriert davon, dass der Unternehmer die Bitcoins als Bezahlung hereinnimmt. Dann wäre es tatsächlich ein geschäftlicher Vorgang.

wfwbinder  04.05.2018, 19:48
@Witcher224

Du beziehst Dich auf diesen Passus:

Unternehmen und gewerblich tätige Personen können keine privaten Veräußerungsgeschäfte tätigen. Die Kryptowährung befindet sich demzufolge im Betriebsvermögen. Hier entstehen daher Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG. Die erzielten Gewinne unterliegen, unabhängig von der Haltedauer, je nach Rechtsform des Unternehmens der Einkommensteuer (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) oder der Körperschaftsteuer (GmbH, AG, etc.) sowie jeweils zusätzlich der Gewerbesteuer.

Dabei ist das natürlich für Gesellschaften unbestritten.

Bei Einzelunternehmen halte ich die Ansicht für umstritten, denn wenn die Käufe von Kryptowährungen aus privaten Mittel und über das Privatkonto erfolgt, dann hat sie mit dem Unternehmen nichts zu tun.

Witcher224 
Beitragsersteller
 04.05.2018, 21:03
@wfwbinder

Ja genau diesen Absatz meine ich. Dort ist ja auch von Einzelunternehmern die Rede. Ein Geschäftskonto habe ich übrigens nicht, da ich ein Einzelunternehmer im Nebenerwerb habe und Kleinunternehmer bin. Das wäre mit Kanonen auf Spatzen geschossen, da die Buchungen sehr überschaubar sind. Könnte man mir das anlasten, dass ich die Bitcoins von meinem privaten Konto aus gekauft habe, auf welchem auch meine Umsätze vom Unternehmen stattfinden? Gesetzlich ist ja kein extra Geschäftskonto vorgeschrieben.

wfwbinder  04.05.2018, 21:12
@Witcher224

Behandele das privat und fertig.

Was die Frager nicht sehen können, sondern nur die Antworter für Ihre eigenen Antworten. Meine Antwort wurde auch schon von zwei echten Experten/Rechtskundigen bestätigt. Also keine Sorge.

Witcher224 
Beitragsersteller
 04.05.2018, 21:28
@wfwbinder

Ok danke, der Absatz hatte mir nur etwas Sorgen bereitet. Weil theoretisch ist bei einem Einzelunternehmer mit nur einem Konto ja sowieso Privat- und Unternehmensgeld vermischt. Es ist somit ja nicht mehr zuordenbar, ob das jetzt "Unternehmensgeld" oder "Privatgeld" ist. Dann könnte man sich ja bei Spekulationsgeschäften es stets so hinlegen, wie es am "günstigsten" ist. Als Unternehmer Bitcoins nur zum spekulieren kaufen, wäre daher ungünstig.

Nein das ist Unsinn. Ich habe meinen privaten PKW auch privat verkauft ohne MWST darauf zu berechnen obwohl ich UST pflichtig bin. Man kann als Einzelunternehmer natürlich private Dinge verkaufen. Bei Deinen Bitcoins ist das was anderes, weil ja keine Gegenstände erworben wurden.


Witcher224 
Beitragsersteller
 04.05.2018, 15:49

Heißt das also, dass ein Einzelunternehmer PRIVAT keine Bitcoins kaufen kann? Das kann ich mir schier nicht vorstellen. Bitcoins fallen ja unter Private Veräußerungsgeschäfte, es sind halt virtuelle Gegenstände, aber das dürfte doch keine Rolle spielen.