Ich habe Mitte Januar 2017 meine Abfindung erhalten (Aufhebungsvertrag z. 12/16).... dringend bin ich auf der Suche nach einer Antwort, ob ich diese in Spanien nochmals versteuern muss?

Ich finde zwar einige Infos zum DBA, aber nicht ganz konkret.

Ich möchte gerne zum 01.04. oder 01.05. nach Andalusien ziehen, aber jmd. teilte mir mit,** ich könne wg. den 183 Tagen erst Anfang 07/17 gehen, ansonsten wird es in Spanien nochmal besteuert.**

Hier in D. wurde die 1/5 Regelung angewandt.

Besten Dank für die Infos, CK