Ich habe seit ein paar Monaten Nebengewerbe und bekomme vom Finanzamt keine Steuernummer? Sie meint erst wenn ich was verkaufe. Ist das normal?
3 Antworten
Wer hat Dir dass denn gesagt?
Wenn Du einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" abgibst (den bekommst Du automatisch nach der Gewerbeanmeldung zugesendet, oder kannst ihn im Netz aufrufen) dann bekommst Du auch eine Steuernummer.
Ich habe seit ein paar Monaten Nebengewerbe und bekomme vom Finanzamt keine Steuernummer? Sie meint erst wenn ich was verkaufe. Ist das normal?
Leider muss man sagen: Diese Vorgehensweise des Finanzamts ist seit einiger Zeit nicht mehr unnormal.
Damit habe ich nicht gesagt, dass sie legal sei. Vielmehr ist sie nach meiner Überzeugung nicht ansatzweise vom Gesetz gedeckt. Auch die Rechtsprechung sowohl der Finanzgerichte als auch des Bundesfinanzhofes ist in dieser Hinsicht völlig eindeutig, wird aber von der Finanzverwaltung weitgehend ignoriert.
Wie ich in der Praxis beobachte, verfahren immer mehr Finanzämter in der von dir beschriebenen Weise. Ob sie sich dabei von geschriebenen oder ungeschriebenen finanzverwaltungsinternen Anweisungen leiten lassen oder nicht, ist mir nicht bekannt. Ich weiß auch nicht, ob solche Anweisungen existieren. (Falls es sie gibt, sind sie ebenfalls rechtswidrig.)
Hintergrund dieser Verfahrensweise ist, dass die Finanzämter das Vergabeverfahren dazu nutzen, jegliche potenziellen Gefahren für das Steueraufkommen von vornherein zu eliminieren. Beispielsweise sollen Unternehmen, denen der Geruch von Umsatzsteuerkarussells oder Scheinfirmen anhaftet, gar keine Steuernummer erhalten. Dies könnte jedenfalls das Vorgehen in deinem Fall erklären: Das Finanzamt gibt sich erst dann halbwegs überzeugt, dass es dir nicht nur um den Vorsteuerabzug geht, sondern dass du auch tatsächlich Umsätze tätigen willst, wenn du tatsächlich etwas verkaufst. Es setzt sich dabei über die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften hinweg, die bestimmte Mindestrechnungsinhalte vorschreiben, indem es dir unmöglich macht, diese Vorschriften einzuhalten, wenn du Rechnungen schreibst. Damit zwingt das Finanzamt dich faktisch, entweder unkorrekte Rechnungen zu schreiben (die du dann später korrigieren musst) oder mit dem Rechnungsschreiben zu warten, bis du eine Steuernummer hast.
Um es nochmals klar auszusprechen: Eine Rechtsgrundlage für eine solche Verfahrensweise hat das Finanzamt nicht.
Leider gibt es bisher keine Rechtsprechung dazu, was ein angemessener Zeitraum zur Vergabe einer Steuernummer nach Einreichung des Eröffnungsfragebogens wäre. Das Finanzgericht Hamburg hat aber mit Beschluss vom 30.08.2016 (Az. 6 V 105/16) unmissverständlich formuliert: "Nicht nur die Versagung, sondern auch die Verzögerung der Erteilung einer Steuernummer, kann einen unzulässigen Eingriff in Art. 12 GG darstellen." (Art. 12 GG regelt das Grundrecht auf Berufsfreiheit.)
Gestützt auf diese Rechtsprechung solltest du unnachgiebig und mit hohem Druck auf das Finanzamt dein Verlangen nach einer Steuernummer weiter verfolgen. Zögere nicht, nötigenfalls und binnen kurzer Frist deswegen, wenn nötig, Untätigkeitseinspruch einzulegen*) und vor das Finanzgericht zu ziehen. Andere Praktiker werden dafür dankbar sein, je mehr Rechtsprechung zu diesen Fragen es gibt.
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*) Nach meiner Überzeugung sind maximal 4 Wochen - wenn alle notwendigen Angaben und Informationen dafür vorliegen - ein angemessener Zeitraum, um einen Antrag auf Steuernummer zu prüfen und eine Steuernummer zu erteilen oder die Vergabe per schriftlichem Bescheid abzulehnen. Die Voraussetzungen für § 347 Abs. 1 Satz 2 AO sind deshalb m. E. nach deren Ablauf gegeben.
Das glaube ich einfach so nicht.
Meine Praxis ist auch nicht gerade gering, aber ich habe sowas noch nie erlebt und auch nicht davon gehört.
Habe auch ein bisschen telefoniert - bekam nur Fragezeichen als Antworten.
Dein obiger Aufsatz ist einfach nur merkwürdig.
Ich schon. Ich erlebe dergleichen in der Praxis regelmäßig.