Hallo,

ich habe am 28.12.2018 eine Handwerkerrechnung überwiesen, im Nachhinein wurde festgestellt, dass der Betrag erst am 2.1.2019 von meinem Konto abgebucht war.

Das Finanzamt erkennt nun die Rechnung vom 28.12. nicht an, da die Wertstellung der Bank erst der 2.1.19 war. Ich habe die Rechnung aber im alten Jahr überwiesen.

Ich kann ja nichts dafür, wenn die Bank freitags nichts mehr arbeitet.

Ist das Finanzamt nun im Recht ?