Als Minderjähriger beim Finanzamt als Freiberufler anmelden?

3 Antworten

Welchen der Berufe hast du denn

folgende Berufe als freie Berufe definieren: Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker (gleichzeitig Gewerbetreibender), Rechtsanwalt, Notar, Patentanwalt, Ingenieur, Architekt, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater, beratender Volks- und Betriebswirt, Hebamme, Heilmasseur, Krankengymnast (Physiotherapeut), Heilpraktiker, Journalist, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotse, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lektor, Lehrer und Erzieher.

Schlag man nach was man unter Freiberufler versteht


yeahhhh 
Beitragsersteller
 15.08.2019, 21:19

Wie oben schon gesagt: Ich bin bilingual aufgewachsen und möchte kleinere Übersetzungen z.B. von Briefen oder VIdeospielen und sowas machen. Ich habe schon mal in einer Übersetzungsagentur ausgeholfen und ich weiß dass es für Übersetzer nicht zwingend notwendig ist, irgendeine Vorbildung zu haben.

Ich finde es unmöglich, dass man, wenn man hier eine Frage stellt, lieber korrigiert wird anstatt eine normale Antwort zu bekommen..

KarinM  15.08.2019, 22:00
@yeahhhh

Wer die öffentlichkeit fragt weil man zu faul ist selber zu Googlen muss man ertragen andere Antworten zu bekommen als man wünscht.

Und wenn ich so lese haben dir einige Menschen wichtige Tipps gegeben.

Dein Karma

yeahhhh 
Beitragsersteller
 16.08.2019, 16:15
@KarinM

Leider habe ich nach einigen Tagen Internet durchsuchen immernoch keine eindeutige Antwort gefunden, deshalb dachte ich mir ich versuche es mal hier. Bei der Community hier war das wohl eine schlechte Entscheidung. Traurig sowas..

Dafür brauchst du die Einwilligung der Eltern.

Abgesehen davon, dass Du noch nicht volljährig, also auch noch nicht voll geschäftsfähig bist, laos dafür die Zustimmung der Eltern brauchst, glaube ich nciht, dass Du für die Ausübung eines freien Berufs (§ 18 EStG) die notwendige Vorbildung hast.

Vermutlich meinst Du Selbständigkeit aks Gewerbetreibender.

Gehe mit einem Elternteil zum Gewerbeamt der Stadt, oder Gemeinde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

yeahhhh 
Beitragsersteller
 15.08.2019, 21:18

Ich bin bilingual aufgewachsen und möchte kleinere Übersetzungen z.B. von Briefen oder sowas machen. Ich habe schon mal in einer Übersetzungsagentur ausgeholfen und ich weiß dass es für Übersetzer nicht zwingend notwendig ist, irgendeine Vorbildung zu haben.
Ich finde es unmöglich, dass man, wenn man hier eine Frage stellt, lieber korrigiert wird anstatt eine normale Antwort zu bekommen..

wfwbinder  15.08.2019, 22:06
@yeahhhh

Du hast eine normale Antwort bekommen und und es ist auch die Pflicht von Antwortern dem Frager ggf. Tipps zu geben, wenn er nicht auf dem richtigen Weg ist.

Deine Übersetzungen wirst Du nur mit Glück als freien Beruf durchbekommen, denn nach den Vorschriften ist eine Dolmetscher, oder Übersetzerausbildung notwendig.

Tatsächlich wird es aber keine Auswirkung haben, denn vermutlich werden die Gewinne unter 24.500,- Euro pro Jahr sein.

yeahhhh 
Beitragsersteller
 16.08.2019, 16:13
@wfwbinder

Falsch. Übersetzer ist in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung. Ich möchte ja auch keine offiziellen, beglaubigten Dokumente machen, sondern Videospiele, (Kinder-)Bücher, sowas eben.
Dass es keine Auswirkung auf Steuer etc. hat weiß ich auch. Meine Frage war lediglich, ob ich meine Eltern dazu brauche, um dem Finanzamt mitzuteilen, dass ich das so mache... Und das ist mir bis jetzt immernoch nicht ganz klar geworden mit den Antworten die ich hier bekomme... Dass ich meine Eltern brauche um ein Gewerbe anzumelden, weiß ich selber.. Ob es bei der Freiberuflichkeit genauso ist weiß ich eben nicht, weil man hier ja quasi nur "Bescheid geben" muss.

wfwbinder  17.08.2019, 00:13
@yeahhhh

Was Du nicht verstehst ist einfach, dass Du mangels passender Ausbildung eben kein Übersetzer bist, der als Freiberufler zählt. Du bist selbständig, aber eben kein Freiberufler.

Aber nun egal, Du bist keine 18, somit nicht volljährig und eben nicht voll geschäftsfähig. Wenn nicht voll geschäftsfähig benötigst Du die Unterschrift Deiner Eltern für alles, was über den Taschengeldparagraphen hinaus geht.

Egal, ob Du eine Gewerbeanmeldung abgibst, oder Dich nur mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt anmeldest, oder überhaupt nicht anmeldest, sondern einfach nur eine Einkommensteuererklärung abgibst.