Hauptbeschäftigung nicht beim Finanzamt gemeldet, was tun?
Hallo zusammen ...
Ich suche nun schon seit Stunden, finde aber nichts, was mit weiter hilft. Folgendes Problem:
Mein Mann arbeitet seit Januar 2016 bei seinem jetzigen Arbeitgeber. Ende des Jahres hat er dann auch einen Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung bekommen. Nun wollten wir zum ersten Mal überhaupt seine Steuererklärung machen, haben uns entsprechende Unterlagen besorgt, alles ausgefüllt und die Zettel persönlich zum Finanzamt gebracht. Mein Mann hatte auch eine Kopie seiner Lohnsteuerbescheinigung gemacht, die er mit abgeben wollte, nur für den Fall, dass es notwendig sei.
Nun hatten wir versehentlich auch meine Lohnsteuerbescheinigung eingesteckt und gaben zunächst die falsche ab. Die Dame sah das natürlich sofort und gab den Zettel zurück. Dann bemühte sie ihren Computer. Sie meinte, wenn alles im System sei, bräuchte sie den Wisch gar nicht.
Sie gab also die ID-Nummer meines Mannes ein und fand: NICHTS! Zumindest nichts über ein Beschäftigungsverhältnis meines Mannes. Mir konnte sie direkt sagen, wo ich arbeite, aber mein Mann war offenbar nie von seinem Arbeitgeber beim Finanzamt angemeldet worden. Und es handelt sich hier nicht um einen Minijob, sondern um seine Hauptbeschäftigung, bei der er weit mehr als 450€ verdient!
Er fand schließlich auch seine eigene Lohnsteuerbescheinigung und gab sie der Frau. Diese stellte fest, was mir vorher nie aufgefallen war: Oben in der Überschrift "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung" war das Wort "elektronisch" durchgestrichen. Nicht nach dem Ausdruck, sondern mittels Textformatierung schon für den Druck.
Sie teilte uns mit, der Arbeitgeber hätte meinen Mann nie für das ELStAM Verfahren registriert, weshalb seine Steuererklärung so nicht bearbeitet werden könnte und sagte, wir sollten der Firma sagen, sie solle dringend noch die Anmeldung vornehmen und alle Daten von 2016 übermitteln, denn so sei das Ganze sogar strafbar. Mein Mann habe daran keine Schuld, aber das müsse geklärt werden.
Jetzt hat mein Mann ein Gespräch darüber mit dem Büro seiner Arbeit gehabt und alles genauso weitergegeben, wie es uns gesagt wurde. Es hieß, man würde sich darum kümmern. Jetzt, drei Wochen später, haben wir beim Finanzamt angerufen und nachgefragt, bekamen aber die Auskunft, es sei bisher nichts eingegangen.
Mein Mann möchte nun nicht noch einmal mit dem Büro darüber reden, denn es kommt bei dieser Firma immer wieder vor, dass gesagt wird, man würde sich um etwas kümmern, doch es passiert nichts. Stattdessen will er die Angelegenheit nun anwaltlich klären lassen.
Ich verstehe hierbei immer noch nicht alles daher nun meine eigentliche Frage: Was hat es mit dieser ganzen Sache auf sich? Handelt es sich um Steuerhinterziehung seitens der Firma? Wie gehen wir da am besten vor? Ich möchte morgen bei den Versicherungen nachfragen, ob die Abzüge tatsächlich stimmen. Macht das Sinn?
Ich hoffe, uns kann jemand aufklären und Tipps geben. Vielen Dank im voraus.
Schöne Grüße Meowsa
4 Antworten
Da rennt man nicht zum Anwalt, sondern zum Chef der Firma.
Steuerhinterziehung ist möglich, geht Euch aber nichts an.
Was willst Du bei "den Versicherungen"?
Kannst Du mal die Vorschrift benennen, wonach der Arbeitnehmer dafür haftet, dass die ihm abgezogene Lohnsteuer vom Arbeitgeber ans Finanzamt auch abgeführt wird?
"Als Arbeitnehmer sind Sie nach § 38 Absatz 2 Satz 1 EStG grundsätzlich Schuldner der Lohnsteuerschuld."
"Gegenüber dem Finanzamt haften der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer als Gesamtschuldner nach §§ 421 - 426 BGB soweit die Haftung des Arbeitgebers reicht, vgl. § 42 d Absatz 3 Satz 1 EStG."
Wenn das FA die Steuern nicht finden kann werden wohl keine abgeführt sein.
Nochmalige mündliche Aufforderungen und Nachfragen machen keinen Sinn. Weder bei Arbeitgeber noch beim FA. Zumal dies alles nicht belegbar ist bei späteren Verfahren.
Auch ein weiteres persönliches Vorsprechen beim FA ist sinnlos. Man wird allenfalls eine weitere Variante erfahren.
Einschreiben mit Rückschein an Arbeitgeber mit Aufforderung dies zu klären mit Aufforderung zur Rückantwort. Kopie an das FA senden mit der Aufforderung die EST unverzüglich zu bearbeiten.
Text-Enwurf:
Absender: Name des Arbeitnehmers
Anschrift Arbeitgeber
Steuer ID Angeben
Nicht erfolgte Anmeldung ELStAM
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit fordere ich Sie auf, mich beim FA Sowieso unverzüglich anzumelden. Dem FA liegt keine Anmeldung vor, sodass meine EST-Erklärung nicht bearbeitet werden kann. So die Aussage der Mitarbeiter (Namen nennen falls bekannt) des Finanzamtes Sowieso.
Durch die nicht Bearbeitung meiner EST-Erklärung entsteht mir ein Schaden, da ich eine Erstattung erwarte.
Bitte um Rückantwort bis zum 30.11.2017. Nach diesem Termin werde ich die Angelegenheit meiner Rechtsvertretung zu Klärung übergeben.
Lange Rede kurzer Sinn; einfach beim Finanzamt die Kopie der Lohnsteuerjahresübersicht vom Arbeitgeber zusammen mit der Einkommensteuererklärung abgeben. Das Finanzamt wird dann entsprechende Schritte einleiten, wenn der Arbeitgeber seiner Übermittlungspflicht der Daten nicht nachkommt. Ein Anwalt hilft dabei nur für Euch zusätzliche Kosten entstehen zu lassen.
Was macht das für einen Sinn? Lag doch alles vor.
"Er fand schließlich auch seine eigene Lohnsteuerbescheinigung und gab sie der Frau."
"Das Finanzamt wird dann entsprechende Schritte einleiten"
dazu war bereits Gelegenheit, allerdings zog man es vor, den Steuerbürger abzuwimmeln.
"Und die Aussage der Dame des Finanzamts ist falsch: Liegen keine elektronischen Daten hat das Finanzamt den Papierausdruck der Lohnsteuerbescheinigung zu akzeptieren."
ja eben das wollte man offensichtlich nicht.....
Dann muß man halt weiter das Finanzamt nerven und auf der Bearbeitung bestehen, bzw. schriftlich begründet bekommen, warum die Bearbeitung abgelehnt wird.
Auffällig ist das hier:
"Oben in der Überschrift "Ausdruck der elektronischen
Lohnsteuerbescheinigung" war das Wort "elektronisch" durchgestrichen. Nicht nach dem Ausdruck, sondern mittels Textformatierung schon für den Druck. "
Vermutlich ein Lohnabrechnungs-Datenverarbeiter, der noch nicht umgestellt hat, aber offensichtlich schon die Formulare hat.
Ob die Lohnsteuer für deinem mann korrekt abgeführt wurde oder nicht kann man so überhaupt nicht beurteilen.
Es kann alles völlig korrekt abgelaufen sein, der Arbeitgeber hat halt nur die Daten nicht elektronisch ans Finanzamt übertragen.
Und die Aussage der Dame des Finanzamts ist falsch: Liegen keine elektronischen Daten hat das Finanzamt den Papierausdruck der Lohnsteuerbescheinigung zu akzeptieren.
Also nochmal zum Finanzamt und die Sache klären.
Wirklich? Als Arbeitnehmer haftet man doch gesamtschuldnerisch für nicht abgeführte Lohnsteuer. Wenn der Unternehmer jetzt zu macht und mit dem Geld verschwindet, muss man als Arbeitnehmer doch die Lohnsteuer zahlen, obwohl sie zuvor vom Brutto abgezogen worden ist.