Steuervorauszahlung, Säumniszuschläge?
Hallo
Ich sollte im Dezember 2018 für 2017 Einkommenssteuer nachzahlen, und gleichzeitig ohne Steuererklärung gemacht zu haben, für 2018 Steuervorauszahlung leisten, es wurde mir mitgeteilt das ich schon für 2019 virteljährlich bis Dez.2019 219 € zu zahlen habe das macht Steuern von 2600€ aus. Ich habe in diesen ganzen Wirrwar versäumt die Steuernachzahlung für 2017 zu tätigen . Für 2018 hatte ich schon gezahlt. Da ich nicht so viel Geld hatte bat ich das Finanzamt um Stundung, die Mitarbeiterin sagte mir das die Mahnung schon unterwegs ist , und ich diese ignorieren soll. Den Antrag auf Stundung mit den Ziel der Teilung der Kosten auf Jan. und Febr. 2018 sendete ich per Mail, 3 Tage später kam die Mahnung mit 8,50€ Gebühren. Heute kam Post vom FA, mein Antrag der Stundung wurde abgelehnt, und ich darf jetzt 12,50€ Saümnis zahlen. Wie soll ich mich da verhalten ?
2 Antworten
Warum Du nachzahlen musst, wissen nur Du und das Finanzamt, da Du uns nichts über die Steuersituation schilderst.
Wenn eine Nachzahlung fällig wird, ist es üblich auch Steuervorauszahlungen für die Zukunft festzulegen. Daher die Häufung der Nachzahlung für 2017 und die Vorauszahlung für 2018, die dann eben in einer Summe fällig war.
Heute kam Post vom FA, mein Antrag der Stundung wurde abgelehnt, und ich darf jetzt 12,50€ Saümnis zahlen. Wie soll ich mich da verhalten ?
Dun kannst in einem Brief auf die Umstände hinweisen und um Erlass der Säumniszuschläge bitten.
Falls sich übrigens etwas an der Einkommenssituation geändert hat, kannst Du jederzeit eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen.
Zahlen - was sonst?
Denn die Säumniszuschläge fallen nicht wegen der Mahnung, sondern von Gesetzes wegen an.
ist man den der Willkühr dieser Finanzbeamten , auch wenn es den nur 12,50 € sind, ausgesetzt ?
Nein. In der AO gibt es genügend Mittel, mit denen man sich gegen das Finazamt verteidigen kann.
Da hier offenbar Säumniszuschläge angefallen sind, die im Übrigen nicht "willkürlich" und nicht "von Finanzbeaten" festgesetzt werden, wäre hier ein Erlass zu beantragen.
Und die Ablehnung des Stundungsantrags ist ein Verwaltungsakt und somit mit außergerichtlichen Rechtsmitteln angreifbar. Im Ablehnungsbescheid stehen ja auch die Gründe, warum abgelehnt wurde.
Das ist ja das Problem das eine Mitarbeiterin Frau Müller mir zusicherte das sie die Mahnung aussetzt, und 5 Wochen später schreibt mir eine Frau Sommer das ich 12,50€ zahlen soll, ist man den der Willkühr dieser Finanzbeamten , auch wenn es den nur 12,50 € sind, ausgesetzt ?