Steuervorauszahlung, Säumniszuschläge?

2 Antworten

Warum Du nachzahlen musst, wissen nur Du und das Finanzamt, da Du uns nichts über die Steuersituation schilderst.

Wenn eine Nachzahlung fällig wird, ist es üblich auch Steuervorauszahlungen für die Zukunft festzulegen. Daher die Häufung der Nachzahlung für 2017 und die Vorauszahlung für 2018, die dann eben in einer Summe fällig war.

Heute kam Post vom FA, mein Antrag der Stundung wurde abgelehnt, und ich darf jetzt 12,50€ Saümnis zahlen. Wie soll ich mich da verhalten ?

Dun kannst in einem Brief auf die Umstände hinweisen und um Erlass der Säumniszuschläge bitten.

Falls sich übrigens etwas an der Einkommenssituation geändert hat, kannst Du jederzeit eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zahlen - was sonst?

Denn die Säumniszuschläge fallen nicht wegen der Mahnung, sondern von Gesetzes wegen an.


sstubi 
Beitragsersteller
 28.02.2019, 00:45

Das ist ja das Problem das eine Mitarbeiterin Frau Müller mir zusicherte das sie die Mahnung aussetzt, und 5 Wochen später schreibt mir eine Frau Sommer das ich 12,50€ zahlen soll, ist man den der Willkühr dieser Finanzbeamten , auch wenn es den nur 12,50 € sind, ausgesetzt ?

cats123  28.02.2019, 01:13
@sstubi

Du hast das was nicht verstanden - weder eine Frau Huber noch eine namens Winter verlangt Säumniszuschläge, sondern (wie bereits geschrieben) das Gesetz.

Niemand hat zugesichert, eine Mahnung auszusetzen - die Maschine verschickt diese automatisch.

EnnoWarMal  28.02.2019, 08:12
@sstubi
ist man den der Willkühr dieser Finanzbeamten , auch wenn es den nur 12,50 € sind, ausgesetzt ?

Nein. In der AO gibt es genügend Mittel, mit denen man sich gegen das Finazamt verteidigen kann.

Da hier offenbar Säumniszuschläge angefallen sind, die im Übrigen nicht "willkürlich" und nicht "von Finanzbeaten" festgesetzt werden, wäre hier ein Erlass zu beantragen.

Und die Ablehnung des Stundungsantrags ist ein Verwaltungsakt und somit mit außergerichtlichen Rechtsmitteln angreifbar. Im Ablehnungsbescheid stehen ja auch die Gründe, warum abgelehnt wurde.