Kurz zur Sachlage:

Mein Gewerbe , was erst einmal nur als Nebengewerbe zu meinem Hauptberuf lief, habe ich im Dezember 2017 als ruhend gemeldet weil die Auftragslage leider nicht besser wurde und ich nur Verluste hatte. Das Gewerbe bestand seit 2013.

In dem Bescheid von 2017 wurden meine Werbungskosten noch anerkannt und ich habe eine Rückzahlung für das Jahr 2016 erhalten.

Nun hat das FA mir einen korrigierten Bescheid für 2016 geschickt und ich soll über 600€ Nachzahlen. Es wurden die Werbekosten für 2016 nun doch nicht mehr anerkannt und dafür nur der Arbeitnehmerpauschbetrag abgezogen lautet die Erklärung.

Mein Gewerbe wurde jetzt auch mit dem Bescheid für 2017 als Liebhaberei eingestuft und keinerlei Ausgaben und Einkünfte anerkannt.

Ist es fristgerecht & rechskräftig vom FA den Bescheid von 2016 zu korrigieren und nun eine Nachzahlung zu verlangen?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.