An welcher Position im Steuerbescheid erkennt man die Erstattung von zuviel abegeführter Kapitalertragssteuer?

1 Antwort

Da wäre einfach schon mal die frage, ob Du in der Zeile 4 der Anlage "KAP" ein Kreuzchen gemacht hast. Wenn nicht, wäre da auch kaum etwas passiert.

Dann ergibt sich die zweite Frage:

Was steht denn auf der ersten Seite des Bescheides bei:

Festgesetzt werden

bereits getilgt Lohnsteuer?

bereits getilgt Kapitalertragsteuer?

Gibt es einen Teil im Bescheid, wo die Abgeltungssteuer geprüft ist?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

ender 
Beitragsersteller
 13.07.2016, 00:45

ich hab in der Anlage bei Zeile 5 ein Kreuz gehabt.

und auf der ersten Seite des Bescheides steht:

Festgesetzt werden          xx €

Abzug vom Lohn              - xx €

Kapitalertragssteuer         - xx €

verbleibende Beträge        - xx €

Abrechnung in €

abzurechen sind                 - xx €

bereits gezahlt                    - 0 €

demnach zuviel gezahlt        xx €

und ja, es gibt einen Teil im Bescheid, der heisst "Berechnung der Einkünfte, die nach § 32 besteuert werden (Abgeltungsteuer)

EnnoWarMal  13.07.2016, 09:46
@ender

Kapitalertragssteuer         - xx €

Da!

Im Bescheid kann man das nicht erkennen, da Regelungsinhalt des Steuerbescheides die festgesetzte Steuer ist. Das, was du hier aufgelistet hast., ist nicht mehr der Steuerbescheid, sondern die Abrechnung.

ender 
Beitragsersteller
 21.07.2016, 22:51
@wfwbinder

danke. Übrigens, man muss sowas ja auch ehrlich zugeben können, meine eigene Dummheit, die ganzen 2 Seiten des Bescheides nicht durchzulesen. Auf seite 3 steht nämlich auch bei den Erläuterungen, dass nachträglich der Teil des Pauschbetrages , den ich vergessen hatte zu erteilen, dann berücksichtigt wurde.

eigene idiotie ist durch nichts zu entschuldigen. Sorry nochmal für die Umstände!