An welcher Position im Steuerbescheid erkennt man die Erstattung von zuviel abegeführter Kapitalertragssteuer?
folgendes: ich habe meine Steuererklärung gemacht mit WISO Sparbuch. Die Erstattung vom Finanzamt ist auch fast genauso hoch ausgefallen wie das Programm es ausgerechnet hat, also hab ich wohl alles richtig eingetragen! das ist die Gute Nachricht, auch dass die Erstattung mir schon überwiesen wurde.
ich werde nur aus dem Steuerbescheid nicht schlau, weil ich eigentlich erkennen will, welche Position mir sagt, dass mir zuviel abgeführte Kapitalertragssteuer erstattet wurde. Problem war nämlich, ich als single hab 801 EUR freibetrag, den hatte ich auf meine Banken aufgeteilt, aber eben nur nicht auf alle. ich hatte leider bei der Bank, die mit dem grössten Zinsertrag , keinen Freibetrag eingetragen, weil ich dachte, die Zinsen werden doch erst diees Jahr ausgezahlt dass auch der Abzug erst dieses Jahr erfolgt. (es geht um ein Festgeldkonto von 2014 , mit Laufzeit 2 Jahre). pustekuchen, auch wenn ich die Zinsen nicht ausgezahlt bekommen habe, wurde die Abgeltungssteuer schon abgeführt.
ich hab mir also die Mühe gemacht, den Steuerbescheid nochmal genauer anzugucken, aber ich sehe nirgendswo eine genaue bezeichnung, worin steht, dass xy EUR abgeltungsteuer abgeführt wurden, weil ich Freibetrag nicht eingetragen hab, und deswegen xy EUR wieder erstattet wurden.
ich meine, es hat bestimmt schon seine Richtigkeit, der Steuerbescheid als ganzes, weil wie oben gesagt, die vom WISO Programm errechnte Summe stimmt mit dem Finanzamt überein.
aber mich interessiert , wo im Steuerbescheid ich das erkenne.
danke vorab.
1 Antwort
Da wäre einfach schon mal die frage, ob Du in der Zeile 4 der Anlage "KAP" ein Kreuzchen gemacht hast. Wenn nicht, wäre da auch kaum etwas passiert.
Dann ergibt sich die zweite Frage:
Was steht denn auf der ersten Seite des Bescheides bei:
Festgesetzt werden
bereits getilgt Lohnsteuer?
bereits getilgt Kapitalertragsteuer?
Gibt es einen Teil im Bescheid, wo die Abgeltungssteuer geprüft ist?
Kapitalertragssteuer - xx €
Da!
Im Bescheid kann man das nicht erkennen, da Regelungsinhalt des Steuerbescheides die festgesetzte Steuer ist. Das, was du hier aufgelistet hast., ist nicht mehr der Steuerbescheid, sondern die Abrechnung.
danke. Übrigens, man muss sowas ja auch ehrlich zugeben können, meine eigene Dummheit, die ganzen 2 Seiten des Bescheides nicht durchzulesen. Auf seite 3 steht nämlich auch bei den Erläuterungen, dass nachträglich der Teil des Pauschbetrages , den ich vergessen hatte zu erteilen, dann berücksichtigt wurde.
eigene idiotie ist durch nichts zu entschuldigen. Sorry nochmal für die Umstände!
ich hab in der Anlage bei Zeile 5 ein Kreuz gehabt.
und auf der ersten Seite des Bescheides steht:
Festgesetzt werden xx €
Abzug vom Lohn - xx €
Kapitalertragssteuer - xx €
verbleibende Beträge - xx €
Abrechnung in €
abzurechen sind - xx €
bereits gezahlt - 0 €
demnach zuviel gezahlt xx €
und ja, es gibt einen Teil im Bescheid, der heisst "Berechnung der Einkünfte, die nach § 32 besteuert werden (Abgeltungsteuer)