Falscher Kinderfreibetrag auf Gehaltsabrechnung?
Hallo!
Kurz zur Vorgeschicht: Meine Eltern sind seit Mai 2014 getrennt und ich (19, damals 16) bin dann im September 2014 zu meinem vater gezogen und im Dezember 2014 dann meine jüngere Schhwester (17, damals 14) dann auch. Ich habe noch einen kleinen Bruder (heute 13) und noch eine Schwester (auch 17).
Mein Vater war bis März 2015 selbstständig und ab April 2015 dann vollzeitbeschäftigt bis heute.
Nun wollte er mit seiner neuen Lebenspartnerin seine Steuererklärung machen und da ist augefallen, dass nur ein Kind bei den Freibeträgen eingetragen ist, was ja bedeutet, dass er monatlich (laut seiner Aussage) ca. 170€ zu viel bezahlt hat. Er teilte mir außerdem mit, dass er es seinem Arbeitgeber direkt mitgeteilt hätte, sowie dem Finanzamt. Nur dies wurde nie richtig eingetragen und meinem Vater ist es nicht aufgefallen.
Wenn das stimmen sollte, bekäme mein Vater mehrere tausend Euro zurück logischer- und gerechterweise zurück, oder nicht ?
Da mein Vater nicht so viel im Internet unterwegs ist und ich ihm helfen möchte, frage ich hiermit, wie er am besten vorgehen soll.
Ich bedanke mich über jede Antwort!
2 Antworten
3 Kinderfreibeträge machen garantiert keine "mehrere Tausend" Euro aus.
Die Kinderfreibeträge haben nämlich überwiegend bei der Berechnung von Kirchensteuer udn Solidaritätszuschlag Bedeutung.
Entscheidend ist das Kindergeld, was der Steuerpflichtige bekommt.
Ausserdem regelt sich das bei der Steuererklärung komplett neu ein. Er braucht ja nur die "Anlagen Kind" richtig auszufüllen.
Wenn er übrigens nicht mehr allein mit seinen Kindern im Haushalt lebt, sondern eine weitere volljährige Person im Haushalt ist, so entfällt der Freibetrag für Alleinerziehende.
Mein Vater bekommt für beide Kinder Kidnergeld.
Mein Vater bekommt für beide Kinder Kidnergeld.
Er muss dabei aber auf Deine jüngeren Geschwister hinweisen, die anscheinend nicht bei ihm leben, denn die zählen als "Zählkinder" und erhöhen damit den Kindergeldanspruch für die Kinder, die bei ihm leben.
Es sind zwei Kinder die bei meinem vater leben. Außerdem zieht das Ganze sich ja schon über zwei Jahre also 170€ (laut meinem vater pro Monat) x 24 (Monate) = 4080€
Auch durch Wiederholen wird sich der Sachverhalt nicht ändern.
Der Fehler liegt nicht bei den Anderen, sondern bei Deinem Vater, wie Wfwbinder schon ausführt; er sollte halt bei seiner EkSt einfach die Anlage Kind korrekt ausfüllen.
Seit wann muss man seine Gehaltsabrechnung selbst ausfüllen ? Dafür ist ja wohl offensichtlich die Buchhaltung und in erster Linie der Arbeitgeber verantwortlich. Mein Vater hat es denen nämlich mitgeteilt als er im April 2015 dort angefangen hat und die haben es falscg eingetragen.
Seit wann muss man seine Gehaltsabrechnung selbst ausfüllen ? Dafür ist ja wohl offensichtlich die Buchhaltung und in erster Linie der Arbeitgeber verantwortlich.
Der Arbeitgeber ist da raus. Der lädt die ELSTAM-Daten durch die Steuer-ID vom Finanzamt. Und nach diesen Daten muss er abrechnen, sonst ist er in der Haftung.
Ergo, beim Finanzamt muss korrigiert werden.
Für die zurückliegenden Jahre erfolgt die Korrektur automatisch durch die Steuererklärung, wenn die anlagen Kind richtig ausgefüllt werden.
In Ergänzung:
Die Eintragungen von Kinderfreibeträgen auf der "elektronischen Lohnsteuerkarte" bzw. den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELSTAM), die er Arbeitgeber für die Lohnberechnung abruft, beeinflussen die festzusetzende Jahressteuer nicht.
D.h. wenn eine Erklärung abgegeben wird und die Eintragungen darauf dann korrekt sind, wird die monatlich evtl. zu viel einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer, SolZ und ggf. KiSt wieder erstattet.
Kinderfreibeträge und Kindergeld sind alternativ und nicht kumulativ. Freibeträge wirken sich bei Alleinerziehenden ca. ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 30.000 € (Zusammenveranlagung 60.000 €) aus.
Das zu versteuernde Einkommen ist der Betrag, der nach Abzug der Werbungskosten, Sonderausgaben usw. von dem steuerpflichtigen Einnahmen (hier: das Bruttogehalt des Vaters) verbleibt.
Im Rahmen der Veranlagung wird eine Günstigerprüfung nacheinander für jedes zu berücksichtigende Kind vorgenommen.
Ist der (anteilige) Anspruch auf das jeweilige Kindergeld höher als eine Steuerersparnis durch Abzug eines (anteiligen) Kinderfreibetrags, so erfolgt kein Abzug im Rahmen der Steuerfestsetzung.
Umgekehrt muss der Anspruch auf das Kindergeld wieder der festzusetzenden Steuer hinzugerechnet werden, wenn eine Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag höher ist. Sonst würde wie gesagt eine Doppelberücksichtigung erfolgen.
Daher ist der Kinderfreibetrag grds. nur bei "Besserverdienern" günstiger, weil dort der (Grenz-)Steuersatz entsprechend hoch ist.
Ich weise noch darauf hin, dass jedem Ehegatten grds. je Kind der halbe Kinderfreibetrag zusteht, auch wenn das Kindergeld jeweils nur einem Anspruchsberechtigten ausgezahlt wird.
Eine Übertagung der "anderen Hälfte" kann unter Umstände ohne Zustimmung des anderen Ehegatten möglich sein (wegen zu niedrigen/fehlenden Einkünften nicht unterhaltsverpflichtet oder die Unterhaltspflicht wird nicht zu mindestens 75% erfüllt).
Jein. Entscheidend ist, welchen Anspruch der Vater auf Kindergeld hat. Und dieser Anspruch ändert sich nicht durch die Anzahl der auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Kinderfreibeträge.