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Spekulationssteuer nach erbauseinandersetzungsvertrag?

Guten Tag, ich hab eine Frage .

ich habe 2018 mit meinem Bruder zusammen mehrere Immobilien geerbt.

leider hatte die Mutter kein Testament hinterlassen so das wir uns darauf geeinigt haben das mein Bruder Haus A und B bekommt und ich Haus C und D

da leider auch Hypotheken hinterlassen wurden haben wir uns darauf geeinigt diese fairer Weise zu 50/50 aufzuteilen , also habe ich meinem Bruder Summe XY als Ausgleich gegeben damit wir beide die selbe Höhe der Hypotheken haben .Haus C und D ( meine ) hatten weniger Hypotheken als Haus A und B ( die meines Bruders) demnach haben wir uns geeignet das ich meinem Bruder das Geld gebe was er mehr an Hypotheken Last hatte , Sodas wir beide gleich belastet waren . Haben ein gutes Verhältnis.

im erbauseinandersetzungsvertrag steht nun folgendes

Der Beteiligte zu 2)( Ich )verpflichtet sich, an den Beteiligten zu 1)( meinen Bruder) ein Gleichstellungsgeld für die Übertragung des Miteigentumsanteils an dem Objekt C und D in Musterstadt , eingetragen im Grundbuch von Musterstadt Blatt 000 in Höhe von insgesamt. XY Euro zu bezahlen .

nach 5 Jahren habe ich mich nun entschlossen die Immobilien zu verkaufen , jedoch bin ich nun nicht sicher ob durch die Aufteilung der Hypotheken bzw. ich meinem Bruder damals Summe xy gegeben habe nun die spekulationssteuer anfallen würde.

falls ja, worauf fällt die Steuer genau an.? Auf die Summe die ich meinem Bruder damals bezahlt habe? Quasi 40% der Summe ?

für antworten wäre ich wirklich dankbar !

Erbschaft, Finanzamt, Steuererklärung, Steuerrecht

Unternehmensanteile als Angestellter?

Hallo Liebe Leute,

undzwar habe ich ein etwas komplexes Anliegen.
Mein Cousin und ich sind in einem jungen Liefer- und Takeawayrestaurant angestellt.
Der Inhaber ist ein sehr guter Bekannter der uns mit ins Boot geholt hat.
Das Geschäft ist quasi ein Startup und soll in Zukunft ein Franchisesystem werden.
Die Zahlen sind exzellent und alles läuft auf Franchise hinaus.

Mein Cousin und ich sind aber keine normalen Angestellten, sondern wir sind quasi wie die Geschäftsführer. Wir kümmern uns um Einkauf, Personal, Logistik, Abrechnungen, Marketing etc. also um wirklich alles. Dementsprechend sieht auch unsere Arbeitszeit aus.
Unser Bekannter hat uns auch gesagt, dass er uns auf jeden Fall mit hochziehen will.

Gehaltstechnisch sieht das ganze natürlich nicht so super aus also man verdient schon gut und ich kann mich eigentlich nicht so stark beschweren, aber mehr geht natürlich immer.

Sollte es ein Franchisessytem werden, so wollen mein Cousin und ich definitiv Franchisegeber sein also Teil der Mutter und nicht Franchisenehmer. Wir sind nicht dran interessiert nur Filialleiter zu sein.

Die Frage lautet: Welche Möglichkeiten haben mein Cousin und ich?

Es handelt sich noch um ein Einzelunternehmen, aber soll in naher Zukunft eine GmbH werden.
Wir haben dran gedacht, dass mein Cousin und ich zb. ingesamt 40% oder 50% der GmbH kaufen und somit zu Gesellschaftern werden, sprich Stammkapital einzuzahlen.
Also quasi mit ins Startup einsteigen.
Ist das schon bei der Gründung der Gesellschaft möglich? Oder ist es schlauer, die Anteile erst später zu erwerben?

Wie wird der Unternehmenswert bemisst also woher weiß ich was 100% des Unternehmenswerts entspricht. Der Inhaber kann ja nicht einfach einen Preis erfinden oder ?

Im Netz hab ich oft etwas von „echten Optionen“ gelesen. Zum Beispiel wenn wir solche eine Abmachung treffen, aber die Umsetzung erst in der Zukunft liegen soll? Wir würden dann auch auf Gehaltserhöhungen verzichten.

Ihr müsst wissen, unser Bekannter würde dem höchstwahrscheinlich zustimmen, da er sowas schon öfters angesprochen hat, aber er hat nicht so viel Ahnung was die Umsetzung angeht.

Wäre echt Super, wenn einer mir mal die Möglichkeiten und die Umsetzung erläutern könnte, wie sowas in der Realität abläuft.

Business, Finanzamt, Gesellschaftsrecht, GmbH, Steuern, Start-Up, Anteil

Muss ich (CSGO) Geld versteuern, welches nicht auf meinem Konto landet, sondern lediglich zu (Steam) Guthaben wird?

Hallo, die Frage die ich stelle ist möglicherweise kompliziert und handelt sich primär um virtuelle CSGO Gegenstände auf Steam.

Ich habe eine Kiste geöffnet und virtuelle Handschuhe im Wert von 3800€ gezogen. Ich möchte diese allerdings nicht auf mein Echtgeldkonto auszahlen, sondern lieber reinvestieren in irgendwelche anderen CSGO Gegenstände (Kisten, Sticker, was auch immer) und Steam Spiele.

Nun gibt es natürlich externe Drittanbieterseiten bzw. Marktplätze, welche eine Plattform bieten, auf denen man seine Gegenstände für Seitenguthaben (Skinport, Buff163, Skinbaron, Skinbid etc.) verkaufen kann. Man erhält bei Verkauf ein Guthaben auf der Drittanbieterseite. Dieses kann man ENTWEDER in Echtgeld aufs Konto auszahlen lassen ODER zum Kauf neuer Gegenstände mit dem Guthaben verwenden.

Nun zu meiner eigentlichen Frage 1). Es gibt die einjährige Haltefrist außerhalb des regelmäßigen Handels. Wo genau bin ich "positioniert" wenn ich nun meine 3800€ Handschuhe auf beispielsweise Buff163 verkaufe, das Guthaben NICHT auf mein Konto auszahlen/tauschen lasse, und die vollen 3800€ in CSGO Gegenstände stecke, welche eventuell in 5 Jahren oder wie viel auch immer theoretisch 50000€ wert sein könnten? Und sagen wir auch frühstens an dem Zeitpunkt würde ich mein Geld auf mein Konto holen.

Kurzfassung: Zufällig gewonnene 3800€ Handschuhe bekommen -> Verkauf auf externen Marktplatz für Guthaben -> Guthaben NICHT in Echtgeld auszahlen sondern, -> weitere CSGO Gegenstände kaufen -> 5 Jahre warten -> 50000€* durch Verkauf für Guthaben und Auszahlung aufs Echtgeld Konto.

Frage 2) bei "Worst Case": Meine Gegenstände sind in 5 Jahren wirklich 50000€ wert. Ich verkaufe sie. Ich werde kontaktiert vom Finanzamt. Ich müsste Steuern zahlen. Nur ein Problem bleibt, die Rückverfolgung ist extrem kompliziert, da es sich bei Steam Gegenständen ganz schnell mal um Hunderttausende, vielleicht sogar MILLIONEN Transaktionen handeln könnte!! Also ein unmenschlicher Aufwand, aber das ist nur der Worst Case.

* (NUR TESTWERT!!! KANN AUCH 0€ WERDEN!!!)

deutschland, Finanzamt, Guthaben, Steuern

YouTube Einnahmen miteinander teilen, korrekter Ablauf?

Ein guter Freund von mir, der in den USA lebt, hat einen gut laufenden YouTube-Kanal (Einnahmen ca. $4000 pro Video).

Er hat mich gefragt, ob ich nicht zusätzliche Videos für seinen Kanal produzieren möchte und hat mir angeboten, dass ich sämtliche Einnahmen des von mir produzierten Videos (Google AdSense + Sponsorengeld) behalten darf.

Zuerst würde aber mein Freund das Geld einnehmen, da YouTube nur einen Zahlungsempfänger zulässt.

Die Frage ist jetzt, wie stellen wir das am besten an, damit er mir das Geld überweisen kann und buchhalterisch alles korrekt abläuft?

Meine Idee ist, dass ich ihm eine ornungsgemäße Rechnung ausstelle, die alle nötigen Angaben enthält (inkl. der Steuernummer meines Freundes) und er mir dann den Betrag überweist.
Dann hätte ich für den Geldeingang auch den entsprechenden Beleg für die Buchhaltung.

Es gibt trotzdem noch eine Sache, bei der ich mir nicht ganz sicher bin:
Es kann sehr gut sein, dass das Video mehrere Tausend USD/EUR generiert.

Wäre es komisch (z.B. für das Finanzamt), wenn ich praktisch von heute auf morgen plötzlich eine so hohe Rechnung stelle bzw. eine so hohe Zahlung auf mein Geschäftskonto bekomme?

Oder ist die Höhe egal, solange meine Ausgangsrechnung (und die Steuernummer meines Freundes) ordnungsgemäß ist?

Vielen Dank schonmal für die Antworten :)

Eine ordnungsgemäße Rechnung reicht aus 100%
Eine ordnungsgemäße Rechnung reicht NICHT aus 0%
Finanzamt, rechnung, Steuern, Youtube, Einnahme

Gumroad Steuern Gewerbe?

Es geht um die Plattform Gumroad auf dieser kann man E-Books Kurse und alles Mögliche an Digitalen Gütern verkaufen. Jetzt weiß ich nur nicht was ic hdabei beachten muss um hier in Deutschland niemanden zu verärgern.
Auf der Website steht:
"
When you sign up with Gumroad, you are agreeing in our Terms of Service that you are basically selling your products to us, and we are selling them on your behalf. We are the "merchant of record."

Therefore, when your customers buy a product on Gumroad, they are buying the product from Gumroad. As a result, we are responsible for VAT. You are not. The VAT that customers pay does not touch your account whatsoever. We pay it directly to The Office of the Revenue Commissioners in Limerick, Ireland.

Therefore, it does not matter what your business standing is - you might be a large business, a small business, a small entrepreneur. As far as the EU or the UK is concerned, you are not involved in the transaction that your customers make. They are dealing with Gumroad, and Gumroad has to charge VAT. 

To summarize, when Gumroad pays you, we are paying you directly for selling your product to us. If your attorney or accountant advises that you need to invoice us on a weekly basis for us paying you out, that's fine.
"
Wenn ich dem Text glauben kann zahle ich nur die Einkommenssteuer und brauche keine Umsatzsteuer zu zahlen ?!
Und was ist mit einem Gewerbe, brauche ich überhaupt zwingend eins in diesem Falle .. da im Endeffekt Gumroad als verkäufer agiert ?

Würde mich über eine Antwort freuen

Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Gewerbesteuer, Steuern, Gewerberecht

Rechnungen im Nachhinein ohne MwSt jetzt mit MwSt ausstellen/korrigieren ?

Hallo zusammen,

vorab – ich bin kein Steuerberater o.ä. und helfe meiner Mutter nur bei diesem Problem. Die Steuererklärungen wurden ohne Steuerberater abgegeben da das kein Problem darstellte – nur den folgenden Sachverhalt ordnungsgemäß zu lösen jetzt eben schon…

folgendes Problem: Meine Mutter ist selbstständig mit einem Kleingewerbe (Reinigungsfirma). 2020 war ihr Umsatz einmalig über 17500 €. Da hat sie wohl nicht richtig aufgepasst. In 2021 hat sie dann trotzdem alle Rechnungen OHNE MwST ausgestellt da Sie es nicht bemerkt hat. Jedoch müsste Sie hier ja alle mit MwSt ausstellen. Die Rechnungen wurden auch schon alle bezahlt.

Da Sie hauptsächlich Geschäftskunden hat und auch mit diesen gesprochen hat, ist eine Nachzahlung der Steuer kein Problem… Nur wie mache ich das korrekt?!

Daher stellen sich mir folgende Fragen:

1)     Wie gehe ich korrekt vor?

a.      Zuerst Korrekturrechnung der alten Rechnung ohne Steuer?

b.      Dann eine neue Rechnung mit einer Rechnungsnummer aus dem aktuellen Jahr mit Steuer?

c.      Oder nur eine neue Rechnung über die Steuer?

2)     Ist es dann praktikabel dem Kunden mitzuteilen, dass er nur die Differenz noch überweisen muss? Also die 19 % Steuer oder wie händelt man dies?

3) Muss ich das Finanzamt informieren über meine Korrekturen?

Ich bin über jede hilfreiche Antwort froh.

Danke vorab 😊

Finanzamt, Steuererklärung, Steuern, Umsatzsteuer

Deutsche Umsatzsteuer auf Ausländischer Rechnung?

Ich als Umsatzsteuerpflichtiger Einzelunternehmer mit Sitz in Deutschland erhalte eine Rechnung von Dropbox aus Irland, aufgrund dessen, das ich mich leider mit dem Standart Dropbox Abo nicht als Unternehmer kenntlich machen kann und somit meine USt-Id nicht auf der Rechnung drauf steht, wird hier seitens Dropbox davon ausgegangen, dass dies ein B2C Geschäft ist und Umsatzsteuer berechnet.
Wieso aber werden hier Deutsche Umsatzsteuer berechnet und nicht Irische?
Soweit ich das verstanden habe muss man beispielsweise als Deutscher bei der Rechnung an eine Privatperson im EU-Ausland oder Drittland, Deutsche Umsatzsteuer berechnen.
Sollte dann doch in Irland nicht anders sein oder?
Zweite Frage:
Ist es richtig, dass ich jetzt in diesem Falle zum einen die Brutto Rechnung bezahlt habe, auf diese das Reverse-Charge Verfahren anwende und weitere 19% Umsatzsteuer zahle, mir diese aber nicht im Vorsteuerabzug wiederholen kann da die Rechnung nicht richtig ausgestellt wurde und meine USt-Id nicht erhält?
Mit anderen Worten: Nur weil Dropbox mir nicht gestattet meine USt-Id anzugeben, muss ich jetzt statt 10,08€ direkt 11,99€ zahlen, auf diese noch einmal wegen des Reverse-Charge Verfahrens 19% Umsatzsteuer berechnen (2,28€) und bekomme diese dann sogar nicht einmal wieder da die Rechnung ja nicht richtig erstellt wurde?
Im Endeffekt zahle ich also 14,27€ statt nur 10,08€ nur weil ich mich nicht als Unternehmer kenntlich machen kann?
Das wäre natürlich ärgerlich

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einkommensteuer, Finanzamt, Mehrwertsteuer, rechnung, Steuererklärung, Steuern, Vorsteuer, Reverse-Charge-Verfahren

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