Ich habe in der Einkommensteuerrklärung für das Jahr 2010 bei der Anlage KAP ca. 800 Euro Zinsen nicht erklärt. Der Betrag liegt über der Freigrenze. Nun habe ich vom Finanzamt ein Schreiben zur Klärung des Sachverhalts bekommen. Wahrscheinlich wird der Einkommensteuerbescheid korrigiert.

Ist das korrekt oder ist der Vorgang verjährt?