In Kürze Auswanderung nach Spanien: Muss ich meine Abfindung von Januar 2017 dort nochmals versteuern bei Wegzug nach Andalusien in Kürze?
Ich habe Mitte Januar 2017 meine Abfindung erhalten (Aufhebungsvertrag z. 12/16).... dringend bin ich auf der Suche nach einer Antwort, ob ich diese in Spanien nochmals versteuern muss?
Ich finde zwar einige Infos zum DBA, aber nicht ganz konkret.
Ich möchte gerne zum 01.04. oder 01.05. nach Andalusien ziehen, aber jmd. teilte mir mit,** ich könne wg. den 183 Tagen erst Anfang 07/17 gehen, ansonsten wird es in Spanien nochmal besteuert.**
Hier in D. wurde die 1/5 Regelung angewandt.
Besten Dank für die Infos, CK
1 Antwort
Das hat mit den 183 Tagen gar nichts zu tun, hier liegt nämlich ein Wegzugsfall und kein DBA-Fall vor.
In D ist zum einen die Abfindung zu versteuern, die in Spanien in 2017 erzielten Einkünfte unterliegen hier dem Progressionsvorbehalt (wenn es denn Einkünfte in Spanien gibt...)
Sollte das spanische Steuerrecht ähnlich aufgebaut sein, wären die spanischen Einkünfte in Spanien normal zu versteuern, die deutsche Abfindung würde dann dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Aber mit spnaischem Steuerrecht kenne ich mich nicht aus......
hier liegt nämlich ein Wegzugsfall und kein DBA-Fall vor.
Endlich mal jemand, der sowas auch erkennt.