Anhörung Finanzamt?
Ich habe in der Einkommensteuerrklärung für das Jahr 2010 bei der Anlage KAP ca. 800 Euro Zinsen nicht erklärt. Der Betrag liegt über der Freigrenze. Nun habe ich vom Finanzamt ein Schreiben zur Klärung des Sachverhalts bekommen. Wahrscheinlich wird der Einkommensteuerbescheid korrigiert.
Ist das korrekt oder ist der Vorgang verjährt?
4 Antworten
Ein Betrag von 800,- € liegt nicht über der Freigrenze. Im Jahr 2010 hatte die Freigrenze pro Person eine Höhe von 801,- € / sogenannter Sparerpauschbetrag.
Da steht nicht, dass er 800 Euro Zinsen gehabt hätte, sondern dass er 800 Euro nicht erklärt hat.
Ob das verjährt ist oder nicht kann ohne weitere Kenntnisse nicht beurteilt werden.
Kommt eine höhere Steuer raus beträgt die Verjährungsfrist 10 bis 13 Jahre, kommt drauf an, wann Sie die Steuererklärung 2010 abgegeben haben.
Du verschweigst etwas.
Warum kommt das Finanzamt wegen fast nichts jetzt mit dem Jahr 2010 daher?
Warum soll der Bescheid berichtigt werden?
Wenn der Betrag absichtlich nicht erklärt wurde wäre das Steuerhinterziehung und da beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre.
Woher hast du das, dass es nur Steuerhinterziehung ist, wenn man dafür verurteilt wurde?
Strafrechtlich magst du ja Recht haben, aber die Frage war nicht unter strafrechtlichen Gesichtspunkten gestellt, sondern unter steuerrechtlichen. Und dafür setzt § 169 AO eigene Maßstäbe. In § 169 Abs. 2 Satz 2 AO ist von einer Verurteilung als Voraussetzung für die verlängerte Festsetzungsverjährungsfrist keine Rede. Vielmehr reicht dort die Erfüllung des Tatbestandes - und der ist im Fall des Fragestellers gegeben.
Die Schwierigkeit besteht hier darin, dem FA klarzumachen, dass es eben keine Hinterziehung ist, maximal eine leichtfertige Steuerverkürzung.
Dann wäre die Festsetzungsverjährung eingetreten, sofern da nicht noch etwas vorliegt, was den Ablauf hemmt (z.B. ein immer noch laufender Einspruch).
Der Fragesteller hüllt sich ja freundlicherweise in Schweigen.
Sonst wüsste man hier was Sache ist.
Wenn es wie geschildert um fast nix geht, kommt keiner auf die Idee, irgendwas in der Richtung anzunehmen.
Nicht ganz richtig - Steuerhinterziehung ist es dann, wenn man deswegen verurteilt wurde.
Wegen den hier genannten paar Luschen macht sich niemand die Mühe.