Erklärung zu Feststellung des verbleibenden Verlustes?

1 Antwort

Guck mal, hier hat jemand eine ganz ähnliche Frage:

https://www.finanzfrage.net/frage/erklaerung-zur-feststellung-des-verbleibenden-verlustvortrages?foundIn=all_stream

--------------------------------------------------------------

warum?

Nun ist meine Kristallkugel leider noch zur Reparatur und daher kann ich nur raten:

  1. Nicht der GdE war negativ, sondern das zvE.
  2. Das Finanzamt hat doch zurückgetragen.
  3. Das Finanzamt hat geschlafen.
  4. Der Bescheid ist auf dem Weg vom SGL zur Poststelle heruntergeflattert und direkt unter dem Schrank gelandet und niemand hat es bemerkt.
  5. Jemand hat etwas aus dem Briefkasten genommen.
  6. Der Sachbearbeiter wollte dir einen Streich spielen.

Mit etwas Ausdauer fällt mir sicherlich noch mehr ein.


Gitti0815 
Beitragsersteller
 27.10.2017, 17:00

Es ist der Gesamtbetrag der Einkünfte der negativ ist. Natürlich kann 3 - 6 noch zutreffen. Ich möchte eigentlich eher wissen, ob ich etwas falsch gemacht haben könnte. Montag werde ich natürlich beim Finanzamt anrufen und nachfragen. Aber trotzdem Danke für Ihre Zeitverschwendung.

wfwbinder  28.10.2017, 03:45
@Gitti0815

 Montag werde ich natürlich beim Finanzamt anrufen und nachfragen.

Schreibe doch lieber eine eMail. erstens kann der zuständige Bearbeiter das abarbeiten, wenn es ihn in den Arbeitsablauf passt udn zweitens hast Du dann eine Antwort auf dem gleichen Weg.

EnnoWarMal  28.10.2017, 09:15
@wfwbinder

erstens 

Ganz richtig. Nichts hasse ich mehr, als wenn ich auf irgendeine schwierige Arbeit fokussiert bin und irgendein Heini ruft an, am besten noch beginnend mit den Worten:

"Wir sitzen hier gerade in einer Besprechung, warten Sie, ich stell mal auf laut...."

zweitens

Auch richtig. Ich hab schon öfter erlebt, wo der Mandant dann sagt, wir hätten das doch bereits telefonisch besprochen. Ich weiß am Ende des Telefonats schon nicht mehr, was am Anfang gesprochen wurde.

Gitti0815 
Beitragsersteller
 29.10.2017, 14:06
@wfwbinder

Die E-Mail Angabe fehlt auf dem Steuerbescheid. Anscheinend hat man lieber Anrufe.