ICH HABE GERADE EINE VOR 2004 ABGESCHLOSSENE DEUTSCHE LEBENSVERSICHERUNG AUSGEZAHLT UND AUF MEINE SPANISCHES RESIDENTENKONTO UEBERWIESEN BEKOMMEN.

MUSS ICH DIE LEBENSVERSICHERUNG DIE JA IN DEUTSCHLAND STEUERFREI IST IN SPANIEN VERSTEUEREN? ODER GILT IN DEM FALL DAS DAB GESETZT ARTIKEL 23 .?