EU-Tagegelder in der Steuererklärung - welche Anlage?
Als Angestellter im öffentlichen Dienst in einer Bundesbehörde habe ich 53 Tage Lang quasi auf Abordnung im EU Ausland (Griechenland) für eine der EU zugehörige Agentur gearbeitet. Neben meinem normalen Gehalt erhielt ich für jeden im Ausland gearbeiteten Tag sogenannte EU-Tagegelder steuerfrei ausbezahlt. Diese wurden mir von einer "nationalen Kontaktstelle" der zugehörigen Deutschen Behörde überwiesen, tauchen jedoch auf keiner der Lohnabrechnungen auf. Ich habe aber eine einzelne Abrechnung des Einsatzes erhalten. Wo gebe ich diese Art der EU Tagegelder in der Steuererklärung an? Mir erscheint, als gäbe es mehrere Stellen bzw. Anlagen in der Steuererklärung, ich bin mir aber nicht sicher, was richtig ist. Vielen Dank für Ihre Hilfe!
1 Antwort
Vlt hilft das hier weiter:
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/195453/
oder
Mit anderen Worten:
Lässt sich nicht mal eben so beantworten.....
Es war dann tatsächlich unter dem Progressionsvorbehalt angesetzt worden, steuerfrei. Jedoch soll das je nach Finanzamt/Bundesland auch unterschiedlich ausgelegt worden sein.