Steuerklassen wechsel nach Trennungsjahr?

1 Antwort

Aus meiner Sicht habt Ihr zwei Chancen einer eine finanziellen Katastrophe (für Dich) zu entgehen.

Entweder, Ihr stellt bei einer nochmaligen Überlegung an welchem Tag Ihr Euch getrennt habt fest, dass es erst der 01. 01. 2018 war (Womit zu Beginn des Jahres die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung gegeben waren), oder Du unternimmst zwischen heute und dem 31. 12. 2018 einen Versöhnungsversuch mit Deiner Frau (oder sie mit Dir) und ihr verbringt noch einmal eine Nacht in den gleichen vier Wänden.

Sonst würdest Du bei der Einzelveranlagung die fällig wäre, Nachzahlen müssen, weil Du nach Steuerklasse 3 abgerechnet wurdest und deine Frau würde etwas erstattet bekommen (aber nicht die gleiche Summe).

Dadurch das Du die 3 hast, wurden bei Dir beide Grundfreibeträge im Steuerabzug berücksichtigt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

NurNeFrage 
Beitragsersteller
 27.09.2018, 14:05

Oh ok... Das leuchtet ein. Wir sind friedlich zueinander daher ist die erste Option wohl die Realistischere. Wird gemacht! Heißt, ich unterrichte noch dieses Jahr das FA über die Trennung im Januar 2018 und muss dann ab 2019 getrennt veranlagt abgeben?

wfwbinder  27.09.2018, 14:09
@NurNeFrage

Du teilst dem Finanzamt mit, dass Ihr Euch in 2018 getrennt habt und DeineSteuerklasse ab 01. 01. 2019 die I ist. Damit ist dann alles im Lot.

Für 2018 gebt ihr nochmal gemeinsam ab.