Steuerklassen wechsel nach Trennungsjahr?
Meine (noch) Ehefrau und ich haben uns im Dezember 2017 getrennt (Auszug meinserseits ebenfalls 12.2017). Sie arbeitet als Vollzeit Tagesmutter (5 Kinder), damit ist sie freiberuflich Selbstständig und muss jedes Jahr ihre Steuererklärung abgeben. Dieses Jahr haben wir die noch gemeinsam Veranlagt abgegeben. Ich arbeite übrigens auch Vollzeit und habe die Steuerklasse 3. Aber wie sieht es dann nächstes Jahr aus? Bin ich nicht sogar dazu verpflichtet die Trennung anzugeben weil ja nun bald ein Jahr um ist und damit einhergehend meine Steuerklasse ändern? Ich möchte natürlich möglichst eine enorme Nachzahlung vermeiden. Zudem kommt das durch Mehrverdienst in 2017 eine große Steuernachzahlung dieses Jahr fällig war (2,5t Vorausgezahlt - 2,5 Nachgezahlt). Die haben wir uns 50/50 geteilt. Jetzt muss Sie im Dezember eine große Summe (3t) als Vorauszahlung für 2018 leisten und ich frage mich in fern ich mich an dieser Summe beteiligen muss. Fragen über fragen, ich hoffe es kann mir jemand helfen. Vielen Dank im Voraus! Lg
1 Antwort
Aus meiner Sicht habt Ihr zwei Chancen einer eine finanziellen Katastrophe (für Dich) zu entgehen.
Entweder, Ihr stellt bei einer nochmaligen Überlegung an welchem Tag Ihr Euch getrennt habt fest, dass es erst der 01. 01. 2018 war (Womit zu Beginn des Jahres die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung gegeben waren), oder Du unternimmst zwischen heute und dem 31. 12. 2018 einen Versöhnungsversuch mit Deiner Frau (oder sie mit Dir) und ihr verbringt noch einmal eine Nacht in den gleichen vier Wänden.
Sonst würdest Du bei der Einzelveranlagung die fällig wäre, Nachzahlen müssen, weil Du nach Steuerklasse 3 abgerechnet wurdest und deine Frau würde etwas erstattet bekommen (aber nicht die gleiche Summe).
Dadurch das Du die 3 hast, wurden bei Dir beide Grundfreibeträge im Steuerabzug berücksichtigt.
Du teilst dem Finanzamt mit, dass Ihr Euch in 2018 getrennt habt und DeineSteuerklasse ab 01. 01. 2019 die I ist. Damit ist dann alles im Lot.
Für 2018 gebt ihr nochmal gemeinsam ab.
Oh ok... Das leuchtet ein. Wir sind friedlich zueinander daher ist die erste Option wohl die Realistischere. Wird gemacht! Heißt, ich unterrichte noch dieses Jahr das FA über die Trennung im Januar 2018 und muss dann ab 2019 getrennt veranlagt abgeben?