Absetzen Handwerkerrechnung Steuer?
Hallo
Ich habe in 2018 Heizung und Sanitär komplett erneuern lassen. Dabei sind relativ hohe Kosten entstanden für die Handwerker (ohne Material usw).
Nun habe ich den größten Teil in 2018 überwiesen (eigentlich alles).
Die Letzte Rechnung habe ich am 31.12.18 überwiesen, diese wurde aber erst am 02.01.19 ausgeführt und gebucht. Zählt die nun noch zu 2018 oder kann ich die zu 2019 retten?
3 Antworten
Hallo,
die Steuerermäßigung auf Handwerkerleistungen wird nur im Jahr der Zahlung gewährt. Bei Rechnungen am Ende eines Jahres, kann es sein, dass das Finanzamt den betreffenden Kontoauszug fordert um zu prüfen, wann genau der Rechnungsbetrag auf dem Konto belastet wurde.
Der 24.12 + 31.12. sind keine Bankarbeitstage. An beiden Tagen wird nicht gebucht und es kann somit auch keine Überweisung gebucht werden.
Zu 2018.
Du schreibst doch selbst, dass du es in 2018 überwiesen hast.
Darauf kommt es aber nicht an. Sondern darauf, wann die Verfügungsmacht über den Betrag aufgegeben wurde. Und das ist mit Auslösung des Überweisungsauftrages geschehen.
Wieso? Das ist doch gut so! Wiel der Betrag doch gedeckelt ist auf 6000€ pro Jahr.
Wenn Du also einen Teil 2018 absetzen kannst und einen weiteren Teil 2019 das hat das nur Vorteile.
Es sind insgesamt über 14000. Die letzte Rechnung die am 31.12 überwiesen wurde über 6000.
Na also, alles bestens !
Den Betrag, gebucht Jan. 2019, kannst du im nächsten Jahr in der EstE unterbringen.
Ich weis was eine neue Heizung kostet. Das geht so bei 8000€ los und Sanitär Installationen kommen noch hinzu. Neue Heizung unter 6000€ kaum möglich das kann allenfalls ein Austausch einer billig-Gastherme sein.
Bei 12000 Gesamtkosten ist meine Antwort zutreffend.
An diesem Beispiel sieht man wieder einmal, das auch hier im Forum die Tücken der Steuergesetze nicht umfassend dargestellt werden und die Fragesteller vielfach in Unkenntnis gelassen werden. Die sogenannten Steuerexperten behalten ihr Wissen vielfach für sich.
Was eine Heizung kostet hat mit der Frage absolut nichts zu tun.
Hier geht es um Handwerkerleistung.
Ich frage mich halt, wenn der Fragesteller von hohen Kosten spricht, die er absetzen möchte, warum die Summe der Deckellung nicht genannt wird von Steuerexperten.
Nein die sind alle so drauf, man soll sich keine Ratschläge im Netz suchen sondern gefälligst einen Steuerberater für mehrere Hundert Euro befragen. Aber auch der wird sein Wissen nicht teilen.....
Man bekommt eine Antwort und lässt den Fragesteller gerade in die nächste Falle laufen. Der Installateur der die Rechnung mit entsprechender Zahlungvereinbarung ausgestellt hat, kennt die Falle.
Frag Dich lieber was Vernünftiges.
Mit keinem Wort wurde in der Frage die Deckelung erwähnt - warum sollte man dazu seinen Senf abgeben.
Also der Fragesteller hat selbst Schuld wenn er nicht genau nachfragt und keine Summen nennt. Alles klar. So begründen nur Beamte ihre Antworten....
Und ich - und das Verständnis für genaue Fragen - wer ins Internet gehen kann, kann auch vernünftig reden - naja, nicht alle.
Ja damit alle von den Feinheiten und Fallen erfahren. Schießlich sind das keine Staatsgeheimnisse mehr und über das Netz erfährt man ja Dinge, die sonst nicht publiziert werden.
Ich sage ja labern - im Netz findet man z.B. ganz einfach das EStG.
Der 31.12. ist bei vielen Banken kein Banktag mehr und es ist tatsächlich nicht möglich Überweisungen zu buchen. Ging bei der ING-Diba in 2017 noch.