Einige Fragen bzgl. Abfindung, Krankengeld und der Steuererklärung?
Guten Tag,
AN erhält bis 31.08.2017 folgende Bezüge aus Angestelltentätigkeit:Siehe Anhang 1
AG hat Entgeltfortzahlung bis 19.09.2017 zu leisten, anschließend besteht Krankengeldanspruch gegenüber der Krankenkasse - voraussichtlich bis zum Ende des Jahres!Stundenlohn beträgt 14,35 € brutto.
Im Laufe der Krankheit erhält AN Kündigung > Kündigungschutzklage > gerichtlicher Vergleich! Auflösung Arbeitsverhältniss zum 30.09.2017 mit folgenden Werten.
- Abfindung ~ 2500 € brutto.
- Resturlaub 11 Tage inkl. Urlaubsgeld für 18 Tage in Höhe von 25% = 1800 € brutto.
- Mehrarbeitsvergütung i.H.v ~ 400 € brutto.
Zudem muss der AG vom 01.09.2017 - 19.09.2017 aufgrund Entgeldfortzahlung ordnungsgemäß abrechnen. In diesem Falle sollten das 98 Stunden x 14,35 € = ~ 1400,00 € brutto sein.
Kann mir aufgrund dieser Daten jemand den "genauen" Krankengeldanspruch in netto pro Tag berechnen? Also was der AN ab 20.09.2017 pro Tag erhalten wird.
Ich habe versucht, den Auszahlungsbetrag im Oktober im Rahmen meines Verständnisses grob durchzurechnen, kann diese Rechnung so in etwa stimmen?Siehe Anhang 2
Zu guter letzt noch eine Frage, ist es hier jemanden möglich zu sagen, ob mich bei der Abgabe der Steuererklärung für 2017 eine Hohe Nachzahlung oder womöglich sogar nochmals eine Erstattung erwartet? Werbungskosten sind eigentlich bei 0, Steuerklasse 1, keine Kinder, gesetzliche RV und KV - die letzten beide Jahre habe ich bei gleichen Einkommen etwa 60 - 80 € erstattet bekommen - aber dort hatte ja auch vom 01.01 - 31.12 ein Arbeitsverhältnis bestanden.
Gerne liefere ich falls nötig, auch weitere Details.
Vielen Dank im voraus!
2 Antworten
Hallo,
wann hat die Arbeitsunfähigkeit beginnen?
Wurde die Abrechnung laut Anlage vor diesem Datum bereits erstellt?
Wurde in den letzten 3 Monaten regelmäßig Überstunden erbracht? Drei Monate sind der Monat nach Anlage 1 und die zwei Monate davor (oder die drei Monate vor Anlage 1).
Sind in Anlage 1 bereits Überstunden enthalten?
Gruß
RHW
Wenn die Gehaltsabrechnung für Juli vor dem 8.8. erfolgte, wird das Krankengeld aus dem Juliverdienst (ohne Überstunden und ohne Sonderzahlungen) berechnet. Wenn im Juli, Juni und Mai in jedem Monat mindestens eine Überstunde bezahlt wurde, wird der Durchschnitt dieser 3 Monate ebenfalls beim Krankengeld berücksichtigt. Wenn in der Zeit von Juli 2017 bis August 2016 Urlaubs- oder Weihnachtsgeld o.Ä. gezahlt wurde, wird ein ein Zwölftel davon ebenfalls beim Krankengeld berücksichtigt.
Wenn am 8.8. die Juliabrechnung durch den Arbeitgeber noch nicht vorgenommen wurde (nicht Tag der Entgeltüberweisung!), verschieben sich alle genannten Zeiträume um einen Monat.
Wow,
danke für die Erklärung - aber Überstunden wurden eigentlich nie ausbezahlt, sondern man konnte diese "abfeiern" wenn man es wollte. Das die vorhandenen Überstunden nun ausbezahlt werden, ergibt sich aus dem gerichtlichen Vergleich, da nicht davon ausgegangen werden konnte, dass diese überhaupt abgefeiert werden können, ebenso der Urlaubsanspruch. Der Vergleich liegt mir noch nicht einmal hochoffiziell vom Gericht vor, so frisch ist dieser - nicht unter Widerufsvorbehalt abgeschlossene - Vergleich.
Wann die Abrechnungen genau gemacht wurden, ist auf diesen Entgeltabrechnungen leider nicht erkenntlich.
06-2017 wurde mir aber zum normalen Stundenlohn auch ein Feiertagslohn entsprechend vergütet sowie Urlaubsstundengrundvergütung - alle mit L als ST und SV.
Lediglich Urlaubsgeld ist als E für einmaligen Bezug unter ST UND SV vermerkt.
Es handelt sich dabei aber lediglich um um 50 Euro Urlaubsgeld, da ich im Juni nur 2 Tage Urlaub hatte...die Monatslöhne waren 06 2442,37 / 07 2307,48 und eben 08 2508,38 jeweils brutto - falls das etwas hilft?!
Wichtig wäre für mich nur zu wissen, wieviel in etwa an Krankegeld bezahlt wird. Ob das nun 43 Euro oder 40 Euro am Tag sind, ist mir egal...aber zumindest eine grobe Orientierung hätte ich gerne, um mich entsprechend einzustellen, da der Antrag noch nicht bearbeitet wurde.
Google einfach mal Krankengeld-Rechner.
Es gibt verschiedene, das Ergebnis sollte aber nahezu überall gleich sein.
Hallo !
Habe ich schon nach meinem niedrigen Wissen und meinen relativ bescheidenen Kenntnissen des Finanzzweiges - das ist mir leider alles zu hoch momentan und mir raucht noch der Kopf von den letzten Wochen, in denen ich im Affekt quasi das Arbeits- und Sozialrecht studieren musste :/
Bild 2 zeigt ja meine Ansätze, aber wenn ich andere Beiträge hier durchlese, verstehe ich nicht leider nicht allzuviel und verliere ziemlich schnell den nachvollziehbaren Faden :(
Laut meinen Berechnungen müsste das Netto Krankengeld demnach bei etwa 42 € Netto pro Trag sein - doch die gesamte Zusammensetzung aller relevanten Punkte macht es mir leider zu schwer, das Gesamtpaket mit Sicherheit ausrechnen zu können - zumindest grob sollte das aber hoffentlich dennoch klappen.
Aber danke dennoch!
Hallo,
AU hat am 08.08 begonnen.
Bislang liegt nur die Entgeltabrechnung für 08-2017 vor, aus dieser gehen hervor:
38 Stunden normaler Stundenlohn 545,30
sowie ab dem 08.08 - 31.08 entsprechend Lohnfortzahlung aufgrund Krankheit it den Werten von
136,80 Stunden zum normalen Stundenlohn was 1963,08 € entspricht.
Beide Angaben sind Brutto.
Im Monat nach Anlage 1 wurden keine Überstunden erbracht, da seit dem 08.08 durchgehend Arbeitsunfähig.
In den 2 Monaten zuvor auch eher wenige (Juni und Juli) wobei ich das leider nicht so einfach nachvollziehen kann, da diese nicht auf den Entgeltabrechnungen vermerkt sind, sondern in Form eines kleines PostIts immer mitsamt der Entgeltabrechnung ausgehädigt wurde - Unregelmäßig, also auch nicht jeden Monat.
Nein, Anlage 1 zeigt lediglich die Bezüge bis 08-2017 - die darin enthaltenen Einmalbezüge ergeben sich aus 25% Urlaubsgeld, welche immer mitsamt der Urlaubsstundengrundvergütung ausgezahlt wurden. Soll heißen, von meinen bisherigen Urlaub dieses Jahres ist 218,12 € das daraus resultierende "Urlaubsgeld" - wobei dieses beim letzten Urlaub "Vergessen" wurde und durch den gerichtlichen Vergleich nun quasi "Nachgefordert und geltend gemacht" wurde. Soll heißen, dieser einmalige Beträg müsste theoretisch um 7 Urlaubstage mal 25% der Urlaubsstundengrundvergütung höher sein, was aber eben zuletzt "vergessen" wurde.
Hoffe das ist einigermaßen verständlich erklärt, falls nicht...versuche ich es nochmal :)
MfG und vielen Dank