doppelte Haushaltsführung steuerlich absetzen ohne Zweitwohnsitz?
Mein Mann und ich leben in der Stadt A in gemeinsamer Wohnung, mein Mann arbeitet jedoch in der Stadt B, wo er unter der Woche auch ein WG-Zimmer gemietet hat. Er hat dort allerdings keinen Zweitwohnsitz beim Einwohnermeldeamt angemeldet. Ist es trotzdem möglich, die Kosten des Zimmers und Fahrtkosten für Heimfahrten steuerlich abzusetzen?
Vielen Dank!
2 Antworten
Der BFH vertritt eine andere Ansicht, als der geschätzte Kollege @Snoopy155.
Mit einer Entscheidung vom 28. 03. 2012 hat der BFH ein WG Zimmer als doppelte Haushaltsführung akzeptiert. Darauf würde ich mich in der Einkommensteuererklärung berufen,
Siehe auch @Fredl2 hier vor 4 Jahren:
https://www.finanzfrage.net/frage/doppelte-haushaltsfuehrung---reicht-auch-ein-wg-zimmer
das Finanzamt erkennt doppelte Haushaltsführung an, wenn Dein Man vor Ort einen eigenen Haushalt führt. Ein WG-Zimmer erfüllt diese Bedingungen eigentlich nicht. Die Entfernungskilometer kann er geltend machen.
Dadurch, dass er sich dort auch nicht anmeldet verstößt er zusätzlich gegen die deutschen Meldegesetze.