Wohne unangemeldet mit Freund zusammen, Antrag auf doppelte Haushaltsführung möglich?
Hallo alle zusammen,
ich hoffe jemand kann eine konstruktive Antwort auf meine komplexe Fragestellung geben.
Ich bin im Haushalt meiner Eltern in Schorndorf angemeldet, im September 2017 jedoch zu meinem Freund nach Wernau gezogen, dabei habe ich mich nicht beim Einwohnermeldeamt umgemeldet. Obwohl kein Mietvertrag besteht, zahle ich die Hälfte der Miete und aller sonstigen Ausgaben (inkl. Einkauf).
Nun werde ich ab Mitte April 2018 in Frankfurt arbeiten. Ich werde dort in eine Wohnung einziehen und würde gerne diese als Zweitwohnung anmelden. Dazu werde ich in Wernau die Erstwohnung mit meinem Freund anmelden, da ich jedes WE heimfahre (Lebensmittelpunkt).
Muss ein Mietvertrag bestehen? Ist das zulässig? Oder hätte ich da irgendwelche Fristen beachten müssen? Darf ich somit den Antrag auf doppelte Haushaltsführung stellen?
Bitte keine Vermutungen anstellen, sondern mir sichere Antworten geben, ein großes Dankeschön im Voraus!
Freundliche Grüße, Chryssi
1 Antwort
Darf ich somit den Antrag auf doppelte Haushaltsführung stellen?
Eine doppelte Haushaltsführung beantragt man nicht, man hat sie eben, oder man hat sie nicht.
Muss ein Mietvertrag bestehen?
Nein, entscheidend ist der Lebensmittelpunkt und nicht der Mietvertrag. Sonst stünde im Gesetz nicht Lebensmittelpunkt, sondern Mietvertrag.
Also, das ist eine doppelte Haushaltsführung, wenn Du so verfährst.
Das heißt mein Vorgehen ist soweit logisch und machbar.