Zweifamilienhaus mit 2 Wohnungen. Eigennutzung (eg) zweite vermietet. Möchte nun in die vermietet Wohnung ziehen und die andere vermieten. Absetzen Kreditzins?
Kann ich die Kreditzinsen weiterhin absetzen (und wenn ja welchen Kredit)
Wohnung a) - Keller und EG - Eigennutzung 7 Jahre und nun vermietet
Eigener Kredit und Grundbucheintrag
Wohnung b) - Später dazugekauft - direkt vermietet für 6 Monate-
Auszug Mieter wegen Jobwechsel
anschließend Auszug aus Wohnung a) und Einzug in
Wohnung b). Eigener Kredit und Grundbucheintrag
Darf ich die Kreditzinsen der Wohnung a) bei der Steuer als Werbekosten ansetzen - zahle ja auch für die Einnahmen und habe die Kreditsummen nicht verändert.
Vielen Dank.
3 Antworten
Absetzen lassen sich Kreditzinsen bei Einkünften aus Vermietung (Anlage V) insb. dann, wenn Fremdkapital zur Anschaffung der Immobilie aufgenommen wurde.
Unklar ist u.a. bei Deiner Frage, ob Du bei Anschaffung ein einheitliches Darlehn für die gesamte Immobile, jeweils getrennte Darlehn für die selbstgenutzte und die vermietete Wohnung oder nur ein Darlehn für die vermietete Wohnung (der Rest der Immobilie wurde mit Eigenkapital finanziert) aufgenommen wurde.
Bei einem Nutzungswechsel kannst Du m.E. in den ersten beiden Fällen, die zugehörigen Fremdkapitalzinsen einkommensteuerlich geltend machen. Beim dritten Fall würden beim Nutzungswechsel für die (jetzt) vermietete Wohnung keine Fremdkapitalzinsen absetzbar sein, da sie voll aus Eigenkapital finanziert wurde.
Bitte schaue im folgenden Link unter den Stichworten Finanzierungskosten, Schuldzinsen und Schuldzinsen bei gemischt genutzten Gebäuden.
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-12207.xhtml?currentModule=steuern
Siehe auch hier: Artikel 7.8.3.2. in https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/s/schuldzinsen-lexikon-des-steuerrechts/#D063069000044
Ich vermute mal, dass die Frage darauf abzielt, ob Schuldzinsen zur Finanzierung des Gebäudes/Gebäudeteils im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
Das lässt sich ohne Weiteres bejahen, da diese explizit in § 9 Abs. 1 S.3 Nr. 1 EStG genannt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html
Ob dies allerdings auf Ihr Vorhaben zutrifft, lässt sich dagegen wie gesagt nur vermuten.
Ich weise ferner noch darauf hin, dass die Kosten für ein sog. gemischt genutztes Gebäude aufzuteilen bzw. zuzuordnen sind.
Ein "Werbungskosten-ABC" zu Vermietung und Verpachtung finden sie z.B. hier:
Eine detaillierte Beratung sollte jedoch von einem Berater/Hilfeverein in Erwägung gezogen werden.
Ich hab nur auf das ABC hingewiesen, weil ich es in dieser fast kompletten Version über Google gefunden habe. Man kann ja auch "Schuldzinsen Vermietung" googeln und erhält entsprechende Ergebnisse.
Ich finde das Dokument mit Fußnoten jetzt auf anhieb nicht. Selbst einstellen würde mE einen AGB-Verstoß darstellen (9.2.2 der Haufe AGB 2. Tiret).
Ob ich einzelne Fußnoten preisgeben darf, weiß ich nicht.
Ich danke Dir für Deine Rückmeldung. Vielleicht gefällt Dir ja meine Antwort und die Verweise.
Sachverhalt richtig darstellen sonst keine Antwort!
Kannst Du bitte zum besseren Verständnis auch noch irgendwie einen Link für die Fußnoten der PDF-Datei bereitstellen?