Steuerpflicht als Freiberufler mit Wohnsitz in Tschechien und Auftraggeber in Deutschland?
Hallo,
ich plane die Verlegung meines Wohnsitzes nach Tschechien, d.h. in ein Niedrigsteuerland. Mein Hauptauftraggeber ist in Deutschland ansässig. Fallen die Einnahmen aus Deutschland dann unter die sog. Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG - oder gar die beschränkte Steuerpflicht? Oder würde in diesem Fall das Doppelbesteuerungsabkommen Vorrang haben? Und müsste ich dann trotzdem Einkünfte aus Deutschland in Deutschland versteuern? Für eine Hilfestellung wäre ich sehr dankbar.
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