Domainkosten in der EÜR?
Hallo,
ich bin Kleinunternehmer und verdiene mein Geld ausschließlich online durch Werbung auf Websites. In meiner EÜR habe ich seither immer meine Einnahmen mit den Ausgaben für die Websites gegenübergestellt. Neben den Kosten für das Webspace habe ich auch immer die Kosten für die Domain (.de Adresse) als Ausgabe in der EÜR erfasst. Man muss jedes Jahr einen Betrag X für die Domain zahlen, da die Laufzeit immer 1 Jahr ist. Bei der Registierung der Domain zahlt man einmalig eine Registierungsgebühr. Bei der letzten Steuererklärung per Excel EÜR ging das auch so durch. Allerdings habe ich jetzt gelesen, dass Domains ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut sind. Hat das für mich als Kleinunternehmer mit der EÜR eine Auswirkung?
Quelle: hier
2 Antworten
Nein, das bezieht sich darauf wie Ausgaben zu behandeln sind, die mit dem Kauf von Domains verbunden sind.
Es sind also nicht die laufenden Kosten für die Domains gemeint. Die kannst Du weiterhin normal und voll abziehen.
Ja, aber die Leute denken sich schon etwas dabei. Nämlich die Vergleiche innerhalb einer Branche. Da es Richtsätze für die Branchen gibt, kann man so leichter prüfen, ob es innerhalb der Richtsätze liegt, oder nicht.
Da interessiert es die Leute weniger wie hoch Deine Telefon-, oder Domainkosten waren.
Ja,, seh ich auch auch so. Ist aber so. Ich hab sonst auch immer einiges mitgeschickt, z. B. ein journal. Dieses Jahr aber nicht, war o.k..
Ok das klingt auch plausibel, setzt aber natürlich auch gewissermaßen voraus, dass alle die Kosten in die gleichen Felder zuordnen. Bei manchen Kosten ist es ja Auslegungssache wo man es zuordnet. Mir wurde auch gesagt, dass es nicht so Messerscharf gesehen wird, wo man die Kosten zuordnet, aber gänzlich falsch sollte es natürlich nicht sein.
Richtig, aber bei den Leuten mit Einnahmen und Ausgaben wie bei den meisten, ist es sowieso egal. Und es gibt auch ab und zu Rückfragen. So bei jedem zahnten Mandanten haben wir das.
Wie Deine Kosten für das Gewerbe heissen ist egal.
Also kann ich es wie gewohnt als Ausgabe erfassen und direkt von meinen Einnahmen abziehen?
Danke für die Auskunft :). Mal ganz nebenbei, sehe ich in der neuen EÜR Anlagenpflicht auch einen Nachteil für das FA. Sie sehen ja gar nicht mehr so richtig die einzelnen Posten der Kosten die sich dahinter verbergen. In meiner Excel war immer alles einzeln aufgelistet. Jetzt fasst man zusammen und schreibt es in die Felder der Anlage EÜR, in die es am ehesten zutrifft. Eigentlich ein Transparenzverlust.