Hallo zusammen,
ich habe heute meinen Steuerbescheid für 2014 erhalten, in welchem ich mein Zweitstudium abgesetzt habe. Der Bescheid erkennt mir einen Verlustvortrag in Höhe von 1300€ an. Den Steuerbescheid für 2017 habe ich bereits erhalten und 2270€ zurück bekommen. 2017 war mein erstes Berufsjahr, wo ich ab Mai gearbeitet habe. Bis März 2017 war ich noch Masterstudent. Ich wollte nun gern noch meine Steuererklärung für 2015 und 2016 einreichen, um mein Zweitstudium rückwirkend steuerlich abzusetzen. Ich habe mich nun gefragt, ob ich meine Steuererklärung für 2017 noch nicht hätte einreichen sollen, damit die Verlustvorträge aus 2014-16 auch berücksichtigt werden. Ist es jetzt überhaupt noch sinnvoll, die Steuererklärungen für 2015-16 einzureichen? Kann man die Verlustvorträge auch auf das zweite Berufsjahr (in diesem Fall auf 2018) übertragen?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!