Führe ich in der Steuererklärung Ausgaben als Werbungskosten oder Betriebsausgaben an, wenn ich angestellt und selbstständig zugleich tätig bin?
Hallo zusammen,
ich bin hauptberuflich im Angestelltenverhältnis tätig und arbeite zusätzlich nebenberuflich selbstständig. Da beide Tätigkeiten inhaltlich ähnlich sind, könnte ich meine Ausgaben entweder als Werbungskosten bei der nichtselbstständigen Tätigkeit anführen oder aber als Ausgaben in der Einnahmeüberschussrechnung der selbstständigen Tätigkeit (bspw. Fachliteratur, Fortbildungen etc.). Meine Frage ist nun, ob dies steuerlich einen Unterschied macht, ich also steuerlich Vorteile habe, je nachdem, wo ich meine Ausgaben angebe? Ich hoffe, ihr könnt mir dazu weiterhelfen!
2 Antworten
blackleather hat Deine Frage im Prinzip beantwortet.
Allerdings würde beim "normalen" Arbeitnehmer die Arbeitnehmerpauschale von € 1.000 nicht ganz eine "Nullkosten-Nummer" sein, sondern idR wenigstens mit den tatsächlichen Kosten für den Arbeitsweg zum Arbeitgeber und zurück belastet sein.
Ja richtig, vielen Dank! Derlei Ausgaben habe ich natürlich eh bei der angestellten Tätigkeit angegeben.
Die korrekte Antwort lautet: Je nachdem. Du hast gewissenhaft zu prüfen, ob die jeweilige Ausgabe für deine nichtselbständigen oder die selbständigen Einkünfte angefallen ist. Und davon hängt der Ansatz als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ab.
Nehmen wir aber an, die Ausgaben wären sämtlich nur für die selbständige Arbeit angefallen, dann könntest du daneben immer noch und ungeschmälert den Arbeitnehmer-Pauschbetrag für die nichtselbständige Arbeit in Anspruch nehmen.