Führe ich in der Steuererklärung Ausgaben als Werbungskosten oder Betriebsausgaben an, wenn ich angestellt und selbstständig zugleich tätig bin?

2 Antworten

blackleather hat Deine Frage im Prinzip beantwortet.

Allerdings würde beim "normalen" Arbeitnehmer die Arbeitnehmerpauschale von € 1.000 nicht ganz eine "Nullkosten-Nummer" sein, sondern idR wenigstens mit den tatsächlichen Kosten für den Arbeitsweg zum Arbeitgeber und zurück belastet sein.


KatKar 
Beitragsersteller
 07.06.2017, 16:09

Ja richtig, vielen Dank! Derlei Ausgaben habe ich natürlich eh bei der angestellten Tätigkeit angegeben.

Die korrekte Antwort lautet: Je nachdem. Du hast gewissenhaft zu prüfen, ob die jeweilige Ausgabe für deine nichtselbständigen oder die selbständigen Einkünfte angefallen ist. Und davon hängt der Ansatz als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ab.

Nehmen wir aber an, die Ausgaben wären sämtlich nur für die selbständige Arbeit angefallen, dann könntest du daneben immer noch und ungeschmälert den Arbeitnehmer-Pauschbetrag für die nichtselbständige Arbeit in Anspruch nehmen.


KatKar 
Beitragsersteller
 07.06.2017, 16:08

Vielen Dank, das hilft mir schon mal weiter!