Wie schreibe ich einen vermieteten Stellplatz steuerlicher ab?
Hallo!
Wir haben eine Doppelhaushälfte in 2016 erworben. Das Haus wurde zunächst renoviert und seit Februar 2017 vermietet. Wir schreiben das Gebäude seither mit 2% linear ab.
Ende 2017 wurde nachträglich ein PKW-Stellplatz auf dem selben Grundstück vor dem Haus für die Mieter erstellt. Die Kosten beliefen sich auf 1.800 EUR. Es wurde gepflastert und seitlich Pflanzringe angebracht.
Weder für die Renovierung des Hauses noch für die Erstellung des Stellplatzes haben wir eine Baugenehmigung benötigt.
Kann ich diesen Stellplatz separat über 20 Jahre (?) abschreiben oder muss ich den Stellplatz dem Gebäude zurechnen und kann ihn so nur über die 50 Jahre des Gebäudes abschreiben?
VG Christina
1 Antwort
vergiß die Antwort von @correct, die ist KOMPLETT falsch!
Außenanlagen (und hierzu gehören Stellflächen) dürfen kürzer abgeschrieben werden.
Stellfläche mit Kies, Schotter usw: 9 Jahre
Stellfläche gepflastert: 19 Jahre
Danke für eure Rückmeldungen. Ich habe mich jetzt für die 19 Jahre entschieden, da ich das auf einer Tabelle des Bundesfinanzministeriums gefunden habe.
Ich hatte vorhin in einem link gefunden, dass es 20 Jahre wären. Leider finde ich den Artikel momentan nicht mehr wieder. Das widersprach jedenfalls auch der o.g. Antwort.