Kann ich einen finanziellen Verlust durch Betrugsdelikt von der Steuer absetzen?

3 Antworten

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Ich habe gerade mal nachgesehen. Nach dem, was ich gefunden habe, war es ein geschlossener Fonds (Midas GmbH & Co. KG), da hast Du doch über die entsprechende ERklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung des Gewinns durch den Steuerberater des Unternehmens einen Verlust zugewiesen bekommen, darüber ist ein Bescheid ergangen und wird Dir auch automatisch bei der Veranlagung angerechnet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Florian1975 
Beitragsersteller
 22.08.2017, 08:22

Die genaue Bezeichnung des Fonds laut meinen Unterlagen ist: Midas Mittelstandsfond Nr. 2 GmbH & Co. KG

wfwbinder  22.08.2017, 09:08
@Florian1975

Dann müsstest Du einen KG Anteil erworben haben. Für die KG müssten die Steuerberater die oben genannte "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung des Gewinns" erstellt haben. Diese geht an das Betriebsfinanzamt der KG udn von dort (Du musstest bei Abschluss Deine Steuernummer angeben) an Dein Wohnsitzfinanzamt.

Das Ergebnis müsste in Deinen Steuerbescheiden der letzten Jahre jeweils automatisch eingegangen sein.

Wenn nein, dann forsche dort mal nach.

Florian1975 
Beitragsersteller
 21.08.2017, 16:14

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Solch einen Bescheid habe ich nicht erhalten. Auch beim Finanzamt ist nichts dergleichen eingegangen. Kann ich den jetzt noch anfordern?

wfwbinder  21.08.2017, 20:27
@Florian1975

Die Sache mit dem geschlossenen Fonds ist ja nur mein Recherche Ergebnis. Es kann sich ja um einen anderen Fonds handeln, als den, in den Du investiert hast.

Leider hast Du ja den Fonds, in den Du investiert hast, nicht genau bezeichnet.

Die Leute haben ja mehrere Fonds aufgelegt wie es aussieht.

Den Verlust kann man nicht Absetzen. Aber die Kosten des Rechtsstreits kann man absetzen, unabhängig vom Ausgang. Allerdings nur in dem Jahr, in dem die Kosten gezahlt wurden. Also Zahlungen an Deinen Anwalt im entsprechendem Jahr, den Anwalt der Gegenseite ebenfalls im entsprechendem Jahr als das Urteil rechtskräftig wurde und Zahlung erfolgte. Die Zahlung der Gerichtskosten ebenfalls im entsprechendem Jahr in dem die Zahlung erfolgte. Zufluss Abfluss Prinzip.

http://www.kanzlei-fuer-privatrecht.de/ra-meier-greve/anwaltskosten-und-gerichtskosten-sind-von-der-steuer-absetzbar/

Dieser Verlust ist ein Vermögensverlust - es besteht kein Zusammenhang mit einer Einkunftsart. 

Steuerlich ist er also nicht relevant.