Kann ich einen finanziellen Verlust durch Betrugsdelikt von der Steuer absetzen?
Hallo zusammen,
Ich bin leider Opfer des S&K Skandales geworden und habe dadurch ca 7500 Euro verloren.
Vor einigen Jahren habe ich 9000 Euro in einen Midas Fonds investiert und sollte ca. 10500 Euro ausbezahlt bekommen. Tatsächlich habe ich sechs Jahre später nur 8500 Euro ausbezahlt bekommen da die wirtschaftliche Lage so schlecht war. Soweit so schlecht.
Vor zwei Jahren habe ich dann einen Brief von einem Rechtsanwalt von Midas bekommen und sollte 5500 Euro zurück bezahlen da ich diesen Betrag zu viel erhalten hätte. Zum Zeitpunkt der Auszahlung wurden die Gelder von S&K nämlich bereits veruntreut.
Ich habe mir dann einen Rechtsanwalt genommen und das ganze ist vor das Landgericht gegangen. Dort wurde entschieden, dass ich das Geld zurückzahlen und auch sämtliche Kosten (beide Rechtsanwälte, Zinsen und Gerichtskosten) übernehmen muss.
Nun meine Frage: Kann ich den Verlust wenigstens im nächsten Jahr von der Steuer absetzen und was muss ich hierzu einreichen?
Vielen Dank
Florian
3 Antworten
Ich habe gerade mal nachgesehen. Nach dem, was ich gefunden habe, war es ein geschlossener Fonds (Midas GmbH & Co. KG), da hast Du doch über die entsprechende ERklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung des Gewinns durch den Steuerberater des Unternehmens einen Verlust zugewiesen bekommen, darüber ist ein Bescheid ergangen und wird Dir auch automatisch bei der Veranlagung angerechnet.
Dann müsstest Du einen KG Anteil erworben haben. Für die KG müssten die Steuerberater die oben genannte "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung des Gewinns" erstellt haben. Diese geht an das Betriebsfinanzamt der KG udn von dort (Du musstest bei Abschluss Deine Steuernummer angeben) an Dein Wohnsitzfinanzamt.
Das Ergebnis müsste in Deinen Steuerbescheiden der letzten Jahre jeweils automatisch eingegangen sein.
Wenn nein, dann forsche dort mal nach.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Solch einen Bescheid habe ich nicht erhalten. Auch beim Finanzamt ist nichts dergleichen eingegangen. Kann ich den jetzt noch anfordern?
Die Sache mit dem geschlossenen Fonds ist ja nur mein Recherche Ergebnis. Es kann sich ja um einen anderen Fonds handeln, als den, in den Du investiert hast.
Leider hast Du ja den Fonds, in den Du investiert hast, nicht genau bezeichnet.
Die Leute haben ja mehrere Fonds aufgelegt wie es aussieht.
Den Verlust kann man nicht Absetzen. Aber die Kosten des Rechtsstreits kann man absetzen, unabhängig vom Ausgang. Allerdings nur in dem Jahr, in dem die Kosten gezahlt wurden. Also Zahlungen an Deinen Anwalt im entsprechendem Jahr, den Anwalt der Gegenseite ebenfalls im entsprechendem Jahr als das Urteil rechtskräftig wurde und Zahlung erfolgte. Die Zahlung der Gerichtskosten ebenfalls im entsprechendem Jahr in dem die Zahlung erfolgte. Zufluss Abfluss Prinzip.
Dieser Verlust ist ein Vermögensverlust - es besteht kein Zusammenhang mit einer Einkunftsart.
Steuerlich ist er also nicht relevant.
Die genaue Bezeichnung des Fonds laut meinen Unterlagen ist: Midas Mittelstandsfond Nr. 2 GmbH & Co. KG