Bleibt Verlustvortrag bestehen trotz Lohnsteuererstattung?
Ich habe 2017 mein Masterstudium (=Zweitstudium) beendet und die letzten vier Monate des Jahres dann Einkommen aus Lohnarbeit erhalten, wobei monatlich Lohnsteuer gezahlt wurde (insgesamt ~ 1100€ Lohnsteuer). Auf das gesamte Jahr 2017 gesehen habe ich 9300€ Einkommen erhalten, das ist nur knapp über dem Grundfreibetrag von 8820€. Das heißt ja, dass ich nur 480€ zu versteuerndes Einkommen hätte und damit fast die komplette Lohnsteuer von 1100€ zurückerstattet bekommen sollte, wenn ich es richtig verstanden habe.
Nun möchte ich auch für die vergangenen vier Jahre des Studiums noch Steuererklärungen nachreichen, um vom Verlustvortrag der Werbungskosten zu profitieren.
Wie würde ein theoretischer Verlustvortrag aus den letzten vier Jahren dann mit der Situation in 2017 verrechnet werden?
Wir der Verlustvortrag dann um die 480€ gemindert, weil das mein jährlicher Einkommensgewinn war? Falls nach dieser Differenz noch etwas übrig bleiben sollte, wird der Verlust dann in 2018 weiter überführt? Oder kommt da noch die Werbungskostenpauschale zum tragen, die mir ja im Prinzip schon gewährt wurde, wenn ich es richtig verstanden habe?