Hallo,
mein Partner wird voraussichtlich bald ALG II beantragen und wir wohnen noch nicht länger als 1 Jahr zusammen. Das würde dafür sprechen, dass wir noch in der "Probephase" zusammen leben und wir daher keine Bedarfsgemeinschaft darstellen. Wir führen zusätzlich zu unseren beiden persönlichen Girokonten ein gemeinsames Konto, auf das jeden Monat von uns beiden der jeweilige Anteil für Miete, Strom, Heizung etc. überwiesen wird. Außerdem werden von diesem Konto teilweise Lebensmittel bezahlt.
Könnte die Nutzung dieses gemeinsamen Kontos ein Grund sein, dass das Jobcenter uns trotzdem als Bedarfsgmeinschaft einstufen wird? Wäre es sinnvoll, das Konto aufzulösen, um diesen Verdacht aus dem Weg zu räumen?