Entfernungspauschale mit Fahrt über die KiTa?
Hallo!
Ich muss vor der Arbeit mein Kind in die Kita fahren, die leider dem Weg zur Arbeit 20 km in der entgegengesetzten Richtung liegt. Somit muss ich morgens 20 km nach Osten fahren, diese 20 km zurück nach Westen und dann noch weitere 18 km nach Westen fahren. Es ergibt sich also ein (20+20+18) km = 58 km langer Weg bis ich auf Arbeit ankomme. Ein Kita Wechsel ist bereits organisiert, nur muss ich bis dahin noch weitere 9 Monate so fahren bis der Platz in der näher gelegenen Stätte frei ist und mein Kind den in Anspruch nehmen kann.
Jetzt stehe ich vor dem Rätsel, was nun als kürzester Weg zur Arbeit angerechnet werden kann. Immerhin kann ich ja meiner Arbeit nicht nachgehen, wenn ich mein Kind nicht in die Betreuung abgebe...
Kann bitte jemand den Sachverhalt mit der Entfernungspauschale für diesen Fall erläutern?
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Anerkannt wird nicht nur der "kürzeste Weg", sondern auch ein Umweg, wenn es dadurch
- der "schnellste Weg"
- der "verkehrsgünstigste Weg"
ist.
Auf Deinen Umweg trifft das nach der Schilderung nicht zu, so dass es Dein "Privatvergnügen" ist.
Wieso sollte der Staat, also auch ich mit meinem Steueraufkommen, Dir das bezahlen? Denn dass Du sonst nicht Arbeiten gehen kannst, das lasse ich nicht gelten.
Betreuungsmöglichkeiten beschränken sich nicht nur auf KITAs, sondern es gibt z.B. Tagesmütter, Elterninitiativen, kirchliche Angebote usw.
Dazu kommt, dass es ja primär das Kindergeld gibt als Ausgleich für Kosten im Zusammenhang mit Kindern. Und Du verwendest einen Teil davon eben für die zusätzliche Wegestrecke.
Zunächst kläre ich einen Irrtum auf: auch ich bin "Eltern", auch wir hatten Probleme, einen Kindergarten- und Hortplatz zu bekommen und mussten jahrelang Wege- und Abholzeiten mit unseren Arbeitszeiten abstimmen. Und auch bei uns war Kindergarten und Schule nicht auf einem direkten und geradem Weg zum Arbeitsplatz erreichbar.
Es bleibt Dir natürlich unbenommen, jetzt als Trotzreaktion zu sagen "dann bleib ich eben daheim, kümmere mich selbst um mein Kind und kassiere staatliche Unterstützung dafür." Wenn Du diese Einstellung hast, dann mach es und werde glücklich dabei, wärst ja nicht die erste und einzige, die so ein Leben vorzieht.
Es ist eben auch eine Einstellungssache, ob ich für alles und jedes Geld vom Staat bekommen will oder nicht, nur weil ich meine, dass ich ein Sonderfall bin.
Es ist weder ein Rätsel noch ein Fall erkennbar.
Die Entfernungspauschale kommt für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zum Ansatz.
Privatfahrten sind keine Werbungskosten.
Hallo Wjgmuc,
danke für deine Antwort.
Zu deiner Frage/Anmerkung: warum der Staat es bezahlen sollte: nun ja, ich könnte mein Kind daheim lassen und auch selbst dadurch nicht arbeiten gehen. Fein die Füße auf den Tisch und Arbeitslosengeld, dann Harz auf "deine" Kosten beziehen. DAS ist die Alternative! Kinderbetreuung ist eben die Basis, wenn junge Menschen in die große Kasse einzahlen sollen. Und ich würde meinen bei einem Abzug von deutlich mehr als 1,5 Tausend Euro im Monat von meinem Gehalt, bin ich kein so schlechter Einzahler. Kann der Staat natürlich für das "Privatvergnügen" Kind in die Betreuung abgeben doch drauf verzichten. Weiß nicht, ob das so klug wäre.
Aber offensichtlich gehen da Meinung ziemlich auseinander. Vor allem von Eltern und Kinderlosen.