Steuererklärung für Beratertätigkeit im Ausland?

1 Antwort

Wen du eine akademische, oder ähnliche Bildung/Ausbildung hast, sind es Einkünfte aus selbständiger Arbeit.

Der Überschuss aus Deine EÜR (Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung geht über die Anlage "S" in die Einkommensteuererklärung ein.

Bedenke, da Dein Kunde in den USA ansässig ist, war diese Tätigkeit Umsatzsteuerfrei, aber Du hast trotzdem Vorsteuerabzug. Also die Umsatzsteuererklärung kann sich lohnen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Hilfe123 
Beitragsersteller
 11.04.2018, 22:12

Vielen Dank erstmal!

Die Umsatzsteuererklärung wäre nochmal ein zusätzliches Dokument, richtig? Und: kann ich irgendwie ausrechnen, ob es sich "lohnt" diese zu machen?

wfwbinder  11.04.2018, 22:27
@Hilfe123

richtig, abeer die Musst Du sowieso ausfüllen. Die frage ist nur die Art wie Du es machst.

Denke an die kosten, die Du für die freiberufliche Tätigkeit hattest. Fast überall dürfte Vorsteuer enthalten sein und die ist abzugsfähig. Das gibt eine Erstattung.

EnnoWarMal  12.04.2018, 08:24
@Hilfe123
ob es sich "lohnt" diese zu machen?

Das muss man nicht ausrechnen. Da jeder Unternehmer zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet ist, lohnt es sich ganz sicher, eine anzufertigen und einzureichen. Das verhindert Zwangsmaßnahmen.

wfwbinder  12.04.2018, 08:40
@EnnoWarMal

Stimmt, ich hatte mich blöd ausgedrückt. Er hat die Wahl zwischen erste Seite ausfüllen (Kleinunternehmer), oder Geld abholen.