Steuererklärung für Beratertätigkeit im Ausland?
Hallo,
Ich bin fest in Deutschland angestellt. Zusätzlich zu meinem Beruf habe ich dieses Jahr eine Beratertätigkeit für ein amerikanischen Unternehmen mit Sitz in den USA gehabt. Mein eigener Sitz ist in Deutschland. Ich war für diese Tätigeit 3 Wochen im Ausland (Asien), ansonsten wurde die Tätigkeit von Deutschland aus ausgeführt.
Ich gehe davon aus, dass ich die Extraeinkünfte angeben muss, frage mich nur als was für einen Posten? Ich benutze Elster.
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank und liebe Grüße.
1 Antwort
Wen du eine akademische, oder ähnliche Bildung/Ausbildung hast, sind es Einkünfte aus selbständiger Arbeit.
Der Überschuss aus Deine EÜR (Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung geht über die Anlage "S" in die Einkommensteuererklärung ein.
Bedenke, da Dein Kunde in den USA ansässig ist, war diese Tätigkeit Umsatzsteuerfrei, aber Du hast trotzdem Vorsteuerabzug. Also die Umsatzsteuererklärung kann sich lohnen.
ob es sich "lohnt" diese zu machen?
Das muss man nicht ausrechnen. Da jeder Unternehmer zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet ist, lohnt es sich ganz sicher, eine anzufertigen und einzureichen. Das verhindert Zwangsmaßnahmen.
Stimmt, ich hatte mich blöd ausgedrückt. Er hat die Wahl zwischen erste Seite ausfüllen (Kleinunternehmer), oder Geld abholen.
Vielen Dank erstmal!
Die Umsatzsteuererklärung wäre nochmal ein zusätzliches Dokument, richtig? Und: kann ich irgendwie ausrechnen, ob es sich "lohnt" diese zu machen?