Hallo!
Wir haben eine Doppelhaushälfte in 2016 erworben. Das Haus wurde zunächst renoviert und seit Februar 2017 vermietet. Wir schreiben das Gebäude seither mit 2% linear ab.
Ende 2017 wurde nachträglich ein PKW-Stellplatz auf dem selben Grundstück vor dem Haus für die Mieter erstellt. Die Kosten beliefen sich auf 1.800 EUR. Es wurde gepflastert und seitlich Pflanzringe angebracht.
Weder für die Renovierung des Hauses noch für die Erstellung des Stellplatzes haben wir eine Baugenehmigung benötigt.
Kann ich diesen Stellplatz separat über 20 Jahre (?) abschreiben oder muss ich den Stellplatz dem Gebäude zurechnen und kann ihn so nur über die 50 Jahre des Gebäudes abschreiben?
VG Christina